Abschrift BESCHLUSS 30 Juli anwaltsgerichtlichen Verfahren Verletzung anwaltlicher Pflichten Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Rechtsanwälte Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. 30 Juli gemäß § Abs. Satz einstimmig beschlossen : Beschwerde Rechtsanwalts Nichtzulassung Revision Urteil 2 . Senats Bayerischen Anwaltsgerichtshofs 25 . April wird zurückgewiesen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Vorinstanzen : Entscheidung 25.04.2006