BESCHLUSS AK 5 Juli Strafverfahren Beteiligung terroristischen Vereinigung Ausland Mitgliedstaaten Europäischen Union u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Angeklagten Verteidiger 5 Juli gemäß § § beschlossen : Untersuchungshaft hat fortzudauern . etwa weiter erforderliche Haftprüfung Bundesgerichtshof findet Monaten . Zeitpunkt wird Haftprüfung Oberlandesgericht übertragen . Gründe : Angeklagte wurde Haftbefehls Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs 7 . Dezember 8 . Dezember festgenommen befindet ununterbrochen Untersuchungshaft . Gegenstand Haftbefehls ist Vorwurf Angeklagte habe April Festnahme Mitglied Vereinigung Ausland Mitgliedstaaten Europäischen Union beteiligt Zweck Tätigkeit gerichtet seien Mord Totschlag begehen Mitgliedschaft ausländischen terroristischen Vereinigung strafbar § Abs. Satz § Abs. Nr. StGB . Tateinheitlich habe Fällen Mitglied Bande gewerbsmäßig Absicht Dritten rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen Vermögen beschädigt Vorspiegelung falscher Tatsachen Irrtum erregt habe Bandenbetrug Abs. StGB weiteren Fällen versucht versuchter Bandenbetrug § Abs. § § StGB Fällen Mitglied Bande gewerbsmäßig Täuschung Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so verändert Wahrnehmung verfälschte Urkunde vorliegen würde derart gefälschte Daten gebraucht bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten § Abs. Abs. § Abs. StGB Fällen unechte Urkunde gebraucht Urkundenfälschung Abs. StGB . Vorwürfe hat Generalbundesanwalt Abweichungen bezüglich Tateinheit Organisationsdelikt angenommenen Tatbestände 26 . April Anklage Staatsschutzsenat Oberlandesgerichts erhoben . Oberlandesgericht hat Hauptverfahren 22 . Juni eröffnet . II . Voraussetzungen Untersuchungshaft Fortdauer Monate liegen . 1 . Angeklagte ist zwar mitgliedschaftlichen Beteiligung ausländischen terroristischen Vereinigung jedoch Unterstützung Organisation § Abs. Satz § Abs. Satz StGB dringend verdächtig . bisherigen Ermittlungen ist Sinne dringenden Tatverdachts Wesentlichen folgendem Sachverhalt auszugehen : bin Laden weiteren Islamisten gegründete verfolgt Ziel islamische Welt westlichen Einflüssen befreien dort Gottesstaaten Grundlage Scharia errichten . führt " Heiligen Krieg " " eigenen Glauben Gemeinschaft Gläubigen bedrohenden " Feinde Islam " gesamte westliche Welt " Apostaten " angesehenen prowestlichen Regime muslimischen Staaten zählt . " " versteht gewaltsamen Kampf ; beteiligen sieht individuelle Pflicht rechtgläubigen Muslims . legitimes Mittel " " hält insbesondere Verunsicherung " Feindes " terroristische Anschläge Tötung möglichst großen Zahl Menschen abzielen . ideologischen Hintergrund entwickelte hierarchisch aufgebauten zentrale Führung ausgerichteten Organisation zahlreiche Lager Ausbildung rekrutierter " Jihadisten " unterhielt . Folgezeit verübten Anschläge 11 . September Vereinigten Staaten zuvor 7 . August USamerikanischen Botschaften waren großer Sorgfalt jahrelanger Vorarbeit geplant . Zuge Militärintervention 11 . September wurde Organisation teilweise zerschlagen . Umstrukturiert Netzwerk afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet operierenden Kern Mitgliedern Vielzahl anderer Staaten agieren besteht indes heute führt entsprechender Anpassung Mobilisierungsmechanismen auch gewaltsamen " " . afghanisch-pakistanischen Grenzregionen unterhält Kernorganisation weiterhin Ausbildungslager insbesondere neu geworbene Mitglieder anderen Staaten Einsatz Herkunftsländern vorbereitet werden . Übrigen versteht Kernorganisation neuen Struktur nunmehr erster Linie gemeinsames Dach zahlreiche Unternetzwerke regionale Jihad"-Gruppen autonome Zellen Strategie Ziele vorgibt finanziell logistisch unterstützt . Treueeiden Führer " Emire " Gefolgschaft Kernorganisation stehenden Übrigen selbständig agierenden Organisationen eigenen Strukturen zählen etwa " Zweistromland " " arabischen Halbinsel " algerische frühere " Groupe Salafiste pour " mittlerweile " Organisation Islamischen " umbenannt hat . Weise gesteuerte Anschläge sind etwa Synagoge Insel 11 . April Londoner Nahverkehrssystem 7 Juli dänische Botschaft 2 . Juni . Spitze stand zunächst weiterhin Usama bin Laden ; Tod Mai hat Führung übernommen . obersten Führungsebene unmittelbar nachgeordnet sind Verantwortlichen Bereiche Militär Außenbeziehungen Finanzen . Unmittelbar Führungsebene unterstand auch 22 . August getötete verantwortliche Scheich Jamal seinerseits wohl Anfang September festgenommene " Außenminister " Europaverantwortliche Scheich zugeordnet war . Spätestens Anfang entschloss Führungsebene auch Bundesrepublik terroristischen Anschlägen überziehen militärischem Engagement begründete . Maßgeblich befasst Planung Vorbereitung Anschläge war Scheich . Mitangeklagte schloss Aufenthalts Ausbildungslager Januar Mai . leistete Treueeid Scheich beauftragte zurückzukehren dort eigener Verantwortung zunächst neue Mitglieder Vereinigung gewinnen zusammen Terroranschläge verüben . Ausführung Auftrags weiterem Kontakt Führungsebene bemühte Ankunft Rekrutierung Mittätern begann erforderlichen Vorbereitungen Sprengstoffanschlag . Veranlassung hin erklärten Sommer zunächst Mitangeklagte S. anschließend auch Mitangeklagte bereit Zielen unterzuordnen Organisation einzugliedern Zwecke eigene Tätigkeit fördern . Folge beteiligten S. logistischen Vorbereitung vorgesehenen Anschlags Schaffung dienlicher organisatorischer Strukturen . S. ner Wohnung W. gewährte Unterkunft spätestens April bewusstem gewolltem Zusammenwirken Bau Einsatz noch näher bestimmtes Anschlagsziel Bundesrepublik geeigneten Sprengkörpers Beschaffung erforderlichen Materialien chemischen Grundstoffe betrieben . 29 . April wurden S. festgenommen . Angeklagte Mitangeklagte gehörten salafistisch ausgerichteten Studentengruppe Aussage Zeugen 23 . Februar Sachakten Band Bl . . Juni Juli stellte Angeklagte Namen insgesamt Beiträge deutsche Forum Globalen Islamischen verschiedenen Giften Handhabung Waffen " " Krieg befassen vgl. Einzelnen Vermerk 13 . September Sachakten Band Bl . . Dezember Dezember war Angeklagte Vermittler Mobilfunkverträgen auftretenden Dienstleister GmbH tätig . beschaffte men Anschriften Bankverbindungen Fällen auch Kreditkartendaten insgesamt Personen stellte elektronischer Form geführte Liste . Liste übergab 16 . April Treffen Mitangeklagten Wohnung servationsberichte 16 . April Sachakten Band Bl . . Zugehörigkeit Angeklagten bekannt war . weiteren Verlauf Treffens tarnte gemeinsam unternommenen Spaziergang Perücke ; Angeklagte erbot behilflich sein Protokoll Wohnraumüberwachung 16 . April Sachakten Band Bl . f. . Später kamen Beteiligten auch Aufenthalt afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet sprechen aaO . . Mithören Gespräche Nachbarn sollte Anschalten Fernsehers entgegengewirkt werden . . Festnahme Mitangeklagten mietete Angeklagte falschem Namen Wohnung eröffnete Bankkonten Verwendung gefälschter Ausweispapiere . Gemeinsam verschaffte unberechtigt Zugang Ebay-Benutzerkonten bot vorgeblich Waren Verkauf Interessenten Vorauszahlungen veranlassen . Schließlich bestellte Waren Versandhäusern Bezahlung ausliefern lassen . dringenden Verdacht Einbindung Mitangeklagten S. Strukturen Vorbereitung Sprengstoffanschlags begründenden Umstände verweist Senat Beschlüsse 13 . September StB 23 November AK ; Erkenntnisse Entscheidungen beruhen sind auch Verfahren Angeklagten . eingeführt . Übrigen nimmt Senat Bezug Ausführungen Haftbefehl wesentlichen Ergebnis Ermittlungen -9- Anklageschrift Generalbundesanwalts 25 . April S. . . Insbesondere wurde Kopie Liste Mitangeklagten zuzuordnenden Datenträger Wohnung stellt Bericht 23 . Juni Sachakten Band Bl . . Übergabe Erläuterung Liste Angeklagten ergibt Besuchs Wohnung aufgezeichneten Gespräch Protokoll Wohnraumüberwachung 16 . April Sachakten Band Bl . . . Angeklagten Zugehörigkeit Mitangeklagten terroristischen nisation bekannt war legt Gesamtschau dargestellten Umstände . Ermittlungsergebnis begründet dringenden Tatverdacht mitgliedschaftliche Beteiligung Angeklagten . Frage Täter Bundesrepublik lebt Mitglied terroristischen Vereinigung Ausland beteiligt bedarf Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Urteil 14 . BGHSt f. regelmäßig bereits besonderer Prüfung unmittelbaren Betätigungsgebiet Kern-)Organisation aufhält ; gilt insbesondere dann Täter auch Angeklagten auszugehen ist nie Ort befunden hat Vereinigungsstrukturen bestehen nur Kontakt befindlichen Mitglied hier Mitangeklagten Organisation verbindet . Allein Tätigkeit Vereinigung mag auch besonders intensiv sein reicht ; Außenstehender wird allein Förderung Vereinigung Mitglied . Vielmehr setzt Mitgliedschaft Natur Beziehung nigung regelmäßig aufgedrängt werden kann Zustimmung erfordert . Beteiligung Mitglied scheidet Unterstützungshandlungen einvernehmlichen Willen fortdauernden Teilnahme Verbandsleben getragen sind . Erforderlich ist Täter Vereinigung nur außen getragen einvernehmlichen Willen fortdauernden Teilnahme Verbandsleben innen fördert Stellung Vereinigung einnimmt Kreis Mitglieder gehörend kennzeichnet . Anders Mitangeklagten S. Beschlüsse 13 . September StB ; 23 November AK erlauben gegenwärtigem Ermittlungsstand Angeklagten sprechenden Beweisanzeichen auch gebotenen Gesamtschau Annahme dringenden Tatverdachts erforderlichen hinreichend sicheren Schluss Angeklagte habe Sinne dargestellten Maßstäbe getragen einvernehmlichen Willen ausländische terroristische Organisation eingegliedert . verkennen ist zwar insbesondere innere Haltung Angeklagten gewaltsamen " " Bekanntschaft Mitangeklagten Wissen konspiratives Verhalten Vorleben S. durchaus sprechen können habe zuvor Mitglied anwerben lassen . Auch ist Ermittlungen auszugehen hochrangigen Repräsentanten Kern-Al gerade Auftrag erhalten hatte neue Mitglieder anzuwerben Fällen Mitangeklagten S. auch bereits nachgekommen war . fehlen indes ausreichend tragfähige Anzeichen tatsächliche Eingliederung Angeklagten organisatorischen Verband . Tathandlungen Angeklagten Zeit Festnahme Mitangeklagten Kern Tätigkeit Gruppierung beträfen sonst Gewicht wären Begehung Organisation Stehenden fernliegend erscheinen ließe sind ersichtlich . Angeklagten vorgeworfene Übergabe Liste 16 . April geht schon äußeren Erscheinungsbild bloße Unterstützungshandlung . Ermittlungsergebnis begründet auch hohe Wahrscheinlichkeit Mitangeklagten Angeklagten Anschlagsvorbereitungen eingeweiht hätten . So kamen konspirativen Treffen 16 . April gewaltsame Aktionen lediglich allgemeiner Einzelnen unverständlicher Form Sprache Protokoll Wohnraumüberwachung 16 . April Sachakten Band Bl . . Durchsuchung Mitangeklagten 29 . April sichergestellte Zettel Rufnummer Angeklagten Mitangeklagten konspirativen Umgang miteinander geübten Weise notiert war Einzelnen Auswertung 18 Juli Sachakten Band Bl . führt anderen Beurteilung . Umstand spricht zwar Sicherungsmaßnahmen Mitangeklagten Angeklagten Verbindung gebracht werden aber Einbindung auch Angeklagten praktizierte System Verschlüsselung . übrigen Erkenntnisse vermögen schließlich ebenfalls Anwerbung Angeklagten unmittelbarem Auftrag Kern-Al zuzurechnenden Scheich noch Indiz Fortführung konkreten Anschlagsplanungen Mitangeklagten hinreichender Sicherheit belegen . Indes ist Angeklagte jedenfalls Blick Geschehen 16 . April Unterstützung ausländischen terroristischen Vereinigung Abs. Satz § Abs. Satz StGB dringend verdächtig ; trägt Anordnung Haftfortdauer . ständiger Rechtsprechung unterstützt terroristische Vereinigung selbst Mitglied Organisation sein Tätigkeit terroristische Bestrebungen direkt Mitglieder fördert . kann Förderung richten innere Organisation Vereinigung Zusammenhalt Erleichterung geplanter Straftaten auch allgemein Erhöhung Aktionsmöglichkeiten Stärkung kriminellen Zielsetzung . erforderlich ist Organisation Tathandlung messbarer Nutzen entsteht . Vielmehr genügt Förderungshandlung wirksam ist Organisation Vorteil bringt ; Vorteil genutzt wird etwa konkrete Organisation begangene Straftat auch nur organisationsbezogene Handlung Mitglieder mitprägt ist Belang Urteil 14 . August aaO ; Beschluss 16 . Mai BGHSt . Voraussetzungen werden Ermittlungsergebnis Sinne dringenden Tatverdachts belegt . Zwar bleibt übergebenen Daten Einzelnen zugedachte genaue Verwendungszweck gegenwärtigem Stand Ermittlungen offen vgl. Vermerk 15 . Februar Sachakten Band Bl . . Gesamtschau teilweise hoch konspirativen Umstände Übergabe Daten 16 . April eingebettet ist drängt jedoch Annahme Handlung Angeklagten nur " " Gute kommen sollte auch positiv Aktionsmöglichkeiten Vereinigung auswirkte Angeklagte insoweit zumindest bedingtem Vorsatz handelte . So liegt Blick Funktion etwa Daten verwendet werden sollten Vermögensstraftaten begehen Weise weitere Aktivitäten terroristischen Vereinigung finanzieren . bereits Vorwurf Anordnung Haftfortdauer trägt kann Senat rechtliche Einordnung Angeklagten weiter Last gelegten Festnahme Mitangeklagten begangenen Tathandlungen offen lassen . hier entscheidendem Belang ist insbesondere Handlungen ebenfalls Förderung Ziele Kern-Al Qaida dienten Angeklagte betroffenen Tatzeitraum ersichtlich nur Mitangeklagten vermittelten Kontakt tion bereits verloren hatte vgl. Anklageschrift 25 . April S. Anmerkung . § Abs. Satz StGB erforderliche Ermächtigung strafrechtlichen Verfolgung Taten Zusammenhang hat Bundesministerium Justiz 16 . März allgemein erteilt E(483 . 2 . besteht Haftgrund Fluchtgefahr § Abs. Nr. . Angeklagte hat auch Falle Verurteilung lediglich Unterstützung terroristischen Vereinigung unerheblichem Freiheitsentzug rechnen . bestehenden sozialen Bindungen Bundesrepublik erscheinen tragfähig genug ausgehenden Fluchtanreizen verlässlich entgegenwirken können . Senat verweist zutreffenden Ausführungen Haftbefehl Ermittlungsrichters 7 . Dezember Gültigkeit zwischenzeitlich geändert hat . Hintergrund kann Zweck Untersuchungshaft auch einschneidende Maßnahmen Vollzug erreicht werden § Abs. . 3 . besonderen Voraussetzungen Fortdauer Untersuchungshaft Monate § Abs. liegen . besondere Schwierigkeit Umfang Verfahrens haben Urteil bislang noch zugelassen . Festnahme Angeklagten 7 . Dezember waren noch etwa Zeugen vernehmen zahlreiche Asservate auszuwerten . Gleichwohl hat Generalbundesanwalt erwähnt bereits 25 . April Anklage erhoben . Hauptverhandlung Staatsschutzsenat Oberlandesgerichts soll Absprache Verteidigern Angeklagten Mitangeklagten noch Monat beginnen . Verfahren ist insgesamt gebotenen Beschleunigung geführt worden . 4 . weitere Vollzug Untersuchungshaft steht Haftfortdauer tragenden Tatvorwurf Unterstützung terroristischen Vereinigung Verhältnis .