BESCHLUSS 22 . März Strafsache sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlenen Ausnutzung Betreuungsverhältnisses ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers Nebenklägerin 22 . März § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 27 . September dahingehend ergänzt Angeklagte Übrigen freigesprochen wird . Angeklagte freigesprochen ist fallen Kosten Verfahrens ausscheidbaren notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last trägt Nebenklägerin notwendigen Auslagen selbst . Kosten Rechtsmittels Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt Staatskasse . Gründe : Landgericht hat Angeklagten sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlenen Ausnutzung Betreuungsverhältnisses Freiheitstrafe Jahr Strafaussetzung Bewährung verurteilt . insoweit wirksam beschränkten Revision erstrebt Angeklagte näher ausgeführten Sachrüge Ergänzung Urteils Teilfreispruch entsprechender Kostenfolge . Rechtsmittel hat sem Umfang vollen Erfolg . Generalbundesanwalt hat Zuschrift ausgeführt : Anklage ging selbständigen Taten Angeklagten wurde vorgeworfen unterschiedlichen Tagen Geschädigten Beischlaf vollzogen haben Fall Anklage Analverkehr gehabt haben Fall Anklage zusätzlich metallenen Flaschenöffner Körper eingedrungen sein . Landgericht hat nur erwiesen erachtet Angeklagte näher bestimmbaren Zeitpunkt Mitte September Anfang Januar Geschädigten Beischlaf vollzog Tat metallischen Gegenstand Flaschenöffner gehandelt haben kann einführte . Verurteilung Anklage ausschöpft muss Teilfreispruch erfolgen vgl. Senat Beschluss 12 . Dezember Beschluss 30 . Mai StR NStZ-RR 287 ; Meyer-Goßner/Schmitt 59 . Aufl . § . w. ; 26 . Aufl . § Rdnrn . jeweils w. . Fall Teilfreispruchs bedurfte Gericht tatmehrheitlich angeklagte Taten erwiesen ansah lediglich dubio tateinheitlich aburteilte liegt hier vgl. Senat Beschluss 27 . März Beschlüsse 30 . Mai StR 24 . September ; Urteil 17 November StR ; Beschluss 7 . Januar . Landgericht hat Taten nachgewiesen angesehen ist Anwendung Zweifelsatzes ausgegangen Angeklagte nur Tat Nachteil Tochter begangen habe . Urteil festgestellte Begehungsweise entspricht Fall Anklage . abgeurteilten Tat hätte Teilfreispruch Kosten Staatskasse erfolgen müssen . Urteilsformel ist entsprechend ergänzen . schließt Senat . Kostenfolge ergibt § Abs. § Abs. § Abs. . König Mosbacher