BESCHLUSS 28 . Mai Strafsache Mordes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . Mai beschlossen : sofortige Beschwerde Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 28 . Februar enthaltene Entscheidung Entschädigung Strafverfolgungsmaßnahmen wird verworfen . Kosten Rechtsmittels Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden Staatskasse auferlegt . Landgericht hat Angeklagten Recht Hinblick erlittene Untersuchungshaft gemäß § Abs. StrEG Durchsuchung § Abs. . V.m . Abs. Nr. StrEG entschädigt . Raum Brause