BESCHLUSS 2 . März Strafsache 1 . 2 . 3 . 4 . Mordes u.a. ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 2 . März beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Januar werden § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revision jeweils entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Senat lässt weiteren Ausführungen Antragsschrift Generalbundesanwalts offen Angeklagten gerügte Verstoß Anwaltskonsultationsrecht vorliegt haupt zulässiger Weise § Abs. Satz geltend gemacht worden ist . König Feilcke