BESCHLUSS 12 . Januar Strafsache schweren sexuellen Missbrauchs Kindern u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Januar beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Itzehoe 2 . Juni wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revision entstandenen notwendigen Auslagen tragen . beschwert Angeklagten Landgericht Fall nur sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlenen auch tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauchs Kindes schuldig gesprochen hat . König