BESCHLUSS 10 . Januar Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . Januar beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 19 Juli gemäß § Abs. aufgehoben zugehörigen Feststellungen Angeklagte Fall Urteilsgründe verurteilt ist Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe . 2 . weitergehende Revision wird § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten dreier Fälle unerlaubten Kokain geringer Menge Fall Tateinheit Anstiftung unerlaubten Einfuhr Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . Revision Angeklagten hat Sachrüge Verurteilung Fall Erfolg . Rechtsmittel ist Übrigen unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Landgericht hat Wesentlichen Grundlage Verurteilung Drogenkuriers Amtsgericht Heggen Fröland 29 . April großem Umfang ausgewerteten Geodaten genutzten Mobiltelefone Angeklagten geführten Telefongespräche rechtsfehlerfrei überzeugt Angeklagte Dezember mindestens Kokain höherer Konzentration exportieren ließ . dieserhalb gefundenen Strafaussprüche je Jahre Freiheitsstrafe sind beanstandungsfrei . Zusammenhang erhobene Rüge Fairnessverstoßes ist unzulässig . erst Plädoyer Staatsanwaltschaft erteilte Hinweis Landgerichts veränderte Konkurrenzen hätte Verteidigung verspätet beanstanden wollte Zwischenrechtsbehelf erfordert : Maßnahme Verhandlungsleitung unmittelbar ergangene Aufforderung Verteidiger Schlussvortrag halten wäre gemäß § Abs. beanstanden gewesen vgl. MeyerGoßner 54 . Aufl . . geschehen widerspruchslos Schlussvortrag halten . 2 . Schuldspruch unerlaubten Tateinheit Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Einsatzstrafe : Jahre Freiheitsstrafe hat Landgericht ausschließlich Zeugenaussage 3 . Juni Einreise Bundesrepublik Kokain % festgenommenen ansässigen Zeugen . zugrunde gelegt . hatte bereits polizeilichen Vernehmung 6 . Oktober Angeklagten Auftraggeber Kurierfahrt benannt S. ist 22 . Oktober Landgericht Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt worden . 3 . Bewertung Angeklagten allein belastenden Zeugenaussage ist Aspekten fehlerhaft vermag letztlich mehr Verdacht begründen vgl. Beschluss 12 . Dezember 235 ; Beschluss 13 . September . Landgericht hat unterlassen widersprechenden Angaben Zeugen Tat bestreitenden Angeklagten Kennenlernen Glaubhaftigkeitsprüfung heranzuziehen vgl. Urteil 29 Juli BGHSt . Zeuge . hat wenig plausibel ausgeführt Angeklagte habe Friseurbesuchs angesprochen bereit sei Kokain transportieren S. . hat Angeklagte dahingehend eingelassen kenne . häufigen Besucher betriebenen Callshops ; . habe Schulden gehabt S. . Strafkammer hat Besonderheiten Zeugenaussage kritische Prüfung Auswirkungen Bewertung belastenden Aussage Übrigen hingenommen vgl. Urteil 23 . Januar BGHSt . Landgericht hat festgestellt Belastungszeuge umfassend ausgesagt hat weitem Umfang Zeugnisverweigerungsrecht § Gebrauch gemacht hat S. Einzelheiten darzustellen Relevanz Beweiswürdigung erwägen . Landgericht Aussage Zeugen mitgeführter € Bargeld eher Wahrheit entsprechend kriminellen Hintergrund gehörend gewürdigt hat S. fehlt Einbeziehung Aspektes gebotene hier indes gar angestellte Gesamtbetrachtung Glaubhaftigkeit Aussage Frage stellenden Umstände vgl. Brause NStZ . Senat besorgt ferner Strafkammer Aussagekonstanz Umstände Kurierfahrt S. große Bedeutung Glaubhaftigkeit Belastung Angeklagten Auftraggeber Einfuhr zugemessen hat . Zeuge konnte nämlich Details selbst erlebten Kurierfahrt wiederholt schildern eher detailarm bekundete Beauftragung gerade Angeklagten gestützt werden musste vgl. Beschluss 13 . September . 4 . Sache bedarf Einfuhrfalles neuer Aufklärung Bewertung . Sollte gebotene jetzt Inhalt freilich durchgreifender Verfahrensrügen unterbliebene Aufklärung Kommunikationsverhaltens Belastungszeugen Verbindung Angeklagten erbringen könnte ressourcenschonend § Abs. angewandt werden . Brause König