BESCHLUSS 12 . Oktober Strafsache 1 . 2 . Misshandlung Schutzbefohlenen 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Oktober beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 18 . März wird Verfahren Fall . Urteilsgründe gemäß eingestellt . Angeklagte ist Misshandlung Schutzbefohlenen Fällen Fällen Tateinheit gefährlicher Körperverletzung schuldig . 2 . weitergehende Revision Angeklagten Revision Angeklagten vorgenannte Urteil werden gemäß § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Verfahren eingestellt worden ist trägt Staatskasse Kosten notwendigen Auslagen Angeklagten ; Übrigen haben Kosten Rechtsmittel tragen . verjährungsbedingten Wegfalls Fall . Angeklagte verhängten Einzelfreiheitsstrafe Höhe ten Freiheitsstrafe kann Gesamtfreiheitsstrafe bestehen bleiben Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat angemessen ist Abs. Satz . Raum