BESCHLUSS 10 November Strafsache 1 . 2 . Körperverletzung Todesfolge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 November beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 18 . Februar werden § Abs. Maßgabe unbegründet verworfen erlittene Auslieferungshaft jeweils Maßstab Strafe angerechnet wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Brause König