BESCHLUSS 21 . September Strafsache räuberischer Erpressung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . September beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 6 . Mai wird § Abs. Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts Maßgabe § Abs. unbegründet verworfen Angeklagte Mitangeklagte Fall . Urteilsgründe nur versuchten räuberischen Erpressung schuldig sind . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Brause