BESCHLUSS 11 . Oktober Strafsache versuchter schwerer räuberischer Erpressung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Oktober beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . März wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Senat sieht Anwendung § Anlass . Raum Brause König