alt : BESCHLUSS 21 Juli Strafsache versuchter schwerer Brandstiftung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 13 . Februar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Zutreffend hat Landgericht Adhäsionsentscheidung ersten Urteilsaufhebung Senat erfasst angesehen . Brause König