BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache Brandstiftung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 6 . Januar gemäß § Abs. auch Angeklagten aufgehoben Angeklagten Fall . Urteilsgründe Brandstiftung verurteilt worden sind Strafaussprüchen . 2 . weitergehende Revision Angeklagten wird § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Jugendkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten Brandstiftung Angeklagten auch weiterer Straftaten strafen verurteilt . Revision Angeklagten erzielt rüge Beschlußtenor ersichtlichen Teilerfolg § auch Angeklagten zugutekommt Rechtsmittel eingelegt beantragten Verfahrensweise Anhörung Verteidiger indes widersprochen haben . übrigen ist Revision unbegründet Sinne § Abs. . Generalbundesanwalt hat Antragsschrift 29 . April ausgeführt : allgemeinen Sachrüge gebotene Nachprüfung Urteils ergibt Feststellungen Falle . S. Schuldspruch tragen . Auch Zusammenhang läßt Urteil entnehmen Brand gesetzten Bauwagen Hütte’ Sinne § Abs. Nr. StGB handelte vgl. OLG NStZ noch Maschinenkraft bewegtes Kraftfahrzeug § Abs. Nr. StGB war . aufgezeigte Rechtsfehler nötigt Aufhebung Schuldspruchs beantragten Umfang . entzieht vorläufig weit gefaßten Schuldspruchs Strafausspruch Grundlage vgl. Senat Beschluß 20 . April . Aufhebung Feststellungen bedarf jedoch . neuer Entscheidung berufene Tatrichter wird Hinblick Bauwagen gegebenenfalls allein ergänzende Feststellungen treffen . folgt Senat . Brause Raum