BESCHLUSS 14 . Mai Strafsache Betruges 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 14 . Mai beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 14 . 10 . Januar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat nachgereichten Schriftsatz Verteidigers 9 . April : Revision zeigt Ermessensfehler Anrechnung erlittenen Untersuchungshaft Verhältnis . Umstände ländischen Freiheitsentziehung hat Landgericht auch strafmildernd berücksichtigt S. ; vgl. . Brause