BESCHLUSS 2 . März Strafsache Beihilfe gewerbsmäßigen Bandenbetrug ECLI : : 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 2 . März gemäß § Abs. Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Hagen 24 November wird Maßgabe unbegründet verworfen Erfüllung Bewährungsauflage Urteil Amtsgerichts Wetter 7 . März gezahlten Euro erste Gesamtstrafe Jahr Monaten Monat angerechnet werden . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Revision Angeklagten hat allgemeinen Sachrüge Beschlusstenor ersichtlichen Teilerfolg . Landgericht hat selbst bemerkt hat S. versehentlich unterlassen § Abs. Satz § Abs. Satz § StGB gebotene Entscheidung Anrechnung erfüllten Bewährungsauflage gemäß § Abs. StGB einbezogenen Strafe Tenor treffen . holt Senat . Sost-Scheible Roggenbuck Franke Quentin