BESCHLUSS 29 . März Strafsache Bedrohung u.a. ECLI : : 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 29 . März § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 19 . August zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf Anordnung Gewaltschutzgesetz Zeitraum Mai regelmäßig Zeugin Facebook Kontakt aufge- nommen § 15 . Januar anlässlich Gerichtsverhandlung Begleiter Frau Tode bedroht haben StGB ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen . hat Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angeordnet . Sachrüge Angeklagten gestützte Revision führt Aufhebung angefochtenen Urteils . 1 . Rechtsmittel ist Anordnung Unterbringung Angeklagten psychiatrischen Krankenhaus beschränkt . vision lediglich Aufhebung beantragt ist Rechtsmittelbeschränkung unwirksam § Abs. Satz StPO ; vgl. Beschluss 14 . Februar . 2 . Feststellungen war Angeklagten zugestellten Anordnung Amtsgerichts Familiengericht Villingen-Schwenningen 14 . August u.a. § Abs. Satz Nr. untersagt worden Zeugin Form Kontakt aufzunehmen auch soziale Medien B. Facebook . Familiengericht ordnete sofortige Wirksamkeit Entscheidung befristete 14 . Mai wies Angeklagten Strafbarkeit Verstoßes Schutzanordnungen § . Kenntnis Anordnung nahm Angeklagte 17 . September 14 . Mai Internetportal Kontakt Frau nahezu täglich Nachrichten insgesamt Seiten zukommen ließ . 15 . Januar sagte Angeklagte Gebäude Landgerichts Verhandlungspause Zeugen S. u.a. : noch einmal sehe mache : ; machte Händen Schießbewegungen . S. nahm Drohung ernst . Landgericht hat Angeklagten ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angeordnet . ist sachverständig beraten Ergebnis gelangt Taten … Einsichtsfähigkeit Angeklagten krankhaften seelischen Störung Form anhaltenden wahnhaften Störung erheblich eingeschränkt gewesen sei . kann geschlossen werden Einsichtsfähigkeit Angeklagten Wahnerkrankung Taten sogar ganz aufgehoben war . 3 . Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus hat Bestand bereits Beurteilung Schuldfähigkeit Angeklagten durchgreifend rechtsfehlerhaft erweist . Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus § StGB darf nur angeordnet werden zweifelsfrei feststeht Unterzubringende Begehung Anlasstaten psychischen Defekts schuldunfähig vermindert schuldfähig war Tatbegehung Zustand beruht . ist konkrete Darlegung erforderlich Weise festgestellte psychische Störung Begehung Tat Handlungsmöglichkeiten Angeklagten konkreten Tatsituation Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat . . ; vgl. nur Beschluss 4 . August insofern abgedruckt NStZ . Landgericht allein sicher festgestellte erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann Bedeutung Fehlen Einsicht Folge hat Schuld Angeklagten gemindert wird erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit Unrecht Tuns Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat . Voraussetzungen § StGB sind Fällen verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann bejahen Einsicht gefehlt hat Täter vorzuwerfen ist . Fehlt Täter § StGB genannten Grund Einsicht Vorwurf gemacht werden kann ist auch verminderter Einsichtsfähigkeit § StGB § StGB anwendbar . . ; vgl. nur Beschlüsse 15 Juli 17 . Dezember 30 . September 17 . April 26 November 2 . August NStZ-RR . Auffassung Generalbundesanwalts Antragsschrift 27 . Februar kann Senat auch Gesamtzusammenhang Urteilsgründe entnehmen Landgericht ausdrücklich allein festgestellte erhebliche Einschränkung Einsichtsfähigkeit Angeklagten Fehlen Einsicht Unrecht Tuns Last gelegten Anlasstaten Folge gehabt hätte vgl. auch Beschluss 10 . Dezember ; verhält Urteil Stelle . 4 . Sache bedarf insgesamt neuer Verhandlung Entscheidung . Blick Vorschrift § Abs. Satz ist auch Freispruch Angeklagten aufzuheben vgl. Beschlüsse 14 . Februar 12 . Oktober NStZ-RR 5 . August Abs. Satz Freispruch . 5 . neue Hauptverhandlung weist Senat Folgende : Sollte Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus Grundlage § StGB Fassung Gesetzes Novellierung Rechts Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus gemäß § Strafgesetzbuches Änderung anderer schriften 8 Juli erneut Betracht gezogen werden wird Gefährlichkeitsprognose berücksichtigen sein Straftaten Höchstmaß Freiheitsstrafe Jahren bedroht sind Bereich erheblichen Straftaten zuzurechnen sind vgl. BVerfG Beschluss 24 Juli . Wahrscheinlichkeit höheren Grades erwartende Nachstellungen gemäß § Abs. StGB können indes je Lage Einzelfalls ausreichen vgl. Beschluss 16 . Juni NStZ ; s. auch Beschluss 27 . Mai StR . Frage erwartende Drohungen Personen Umfeld Zeugin Bereich Taten erheblicher Bedeutung zuzurechnen sind verweist Senat Urteil 22 . Dezember . Sost-Scheible Roggenbuck Franke Bender