BESCHLUSS 17 . Oktober Strafsache Mordes 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 17 . Oktober gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 15 November Feststellungen aufgehoben . 2 . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Schwurgericht zuständige Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Heimtücke-)Mordes lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt . hat festgestellt Angeklagte Ehemann Geliebten Abend 3 November " Hinsicht arglos " Pkw Firmengelände losfahren wollte aufgelauert Pistolenschüssen getötet hat . Revision Angeklagten Urteil hat zulässig erhobenen Rüge Verletzung § Abs. Erfolg . 1 . Rüge liegt folgender Verfahrensgang : Angeklagten war unverändert Hauptverhandlung zugelassenen Anklage Begehung Totschlags Last gelegt worden " Ehefrau Verhältnis hatte Schüssen halbautomatischen Selbstladepistole Kaliber mm erschossen habe " . Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Dr. wandte nungsbeschluss sei insofern unrichtig " Hinweis gegeben worden sei auch Verwirklichung § StGB Form niedrigen Beweggründe Betracht komme " . Staatsanwaltschaft gab folgende Stellungnahme : gehe " derzeit Mordmerkmal hinreichender Sicherheit werde begründen lassen " aber Nebenklage zuzugeben sei " Annahme entsprechenden Mordmerkmals vorneherein abwegig werde ansehen können " . habe Bedenken " Angeklagten entsprechender Hinweis § gegeben werde sei Hauptverhandlung sei evtl. auch gem. § Abs. StGB . ersten Hauptverhandlungstag erteilte Vorsitzende Schwurgerichts Angeklagten höchst vorsorglich " Protokoll erwiesenen rechtlichen Hinweis " Umständen auch Verurteilung § StGB Betracht kommen könne " . Erteilung Hinweises erklärte Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Dr. " Bruder Getöteten Nebenkläger Projektil Schusswaffe Tacho Fahrzeugs gefunden habe Akten reiche Einschusslöcher Fahrzeug ersichtlich seien . ordnete Gericht Fahrzeug Getöteten Beteiligung Rechtsmediziners Dr. erneut " entsprechende Spuren " untersucht werden solle . Ergebnis Untersuchung veranlasste Rechtsmediziner Hauptverhandlung bisher erstelltes ten Reihenfolge abgegebenen Schüsse ändern . . . ; Bl . . Anklage S. . Vertreter Nebenkläger Ortsbesichtigung Tatrekonstruktion fordernden Beweisanträgen abgelehnt wurden Inaugenscheinnahme Tatorts weiteren Erforschung Wahrheit erforderlich sei hingewiesen hatten auch Mordmerkmal " Heimtücke Betracht komme hat Gericht entsprechenden rechtlichen Hinweis gegeben . Urteil wird Vorliegen " Heimtücke " maßgeblich Sachverständigen Hauptverhandlung dargelegten Reihenfolge abgegebenen Schüsse begründet . 2 . Revision sieht Recht Verletzung § Abs. Verurteilung Angeklagten Mordes nur allgemeiner Hinweis § StGB vorangegangen war konkrete Begehungsform genannt wurde . allgemeine Hinweis war ausreichend . auch § ausdrückliche Bestimmung enthält Weise Angeklagter Veränderung rechtlichen Gesichtspunkts hinzuweisen ist ergibt doch Zweck Vorschrift Angeklagten Überraschungen schützen Gelegenheit geben neuen Vorwurf verteidigen Hinweis so gehalten muss Angeklagten Verteidiger ermöglicht Verteidigung neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten BGHSt f. ; Meyer-Goßner 49 . Aufl . § Rdn . m.w . . Nennt Strafgesetz gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen so ist Hinweis § Abs. nur dann ausreichend angibt Begehungsform Auffassung Gerichts nur etwa Verfahrensbeteiligten vgl. BGHSt ; 98 ; NStZ gegebenen Fall Betracht kommt BGHSt 373 ; 95 ; . gilt ständiger Rechtsprechung Übergang bestimmten Mordmerkmalen anderen vgl. BGHSt auch Fall hier zugelassene Anklage überhaupt Mordmerkmal nennt vgl. ; 583 ; NStZ 530 ; . 3 . Senat kann ausschließen Urteil Rechtsfehler beruht . Verfahrensgang konnte Angeklagte möglicherweise Verteidigung einstellen Mordmerkmal Handeln niedrigen Beweggründen " Betracht kommen konnte . Mordmerkmal hat Landgericht angefochtenen Urteil zwar erörtert aber abgelehnt . Mordmerkmal " Heimtücke " lag zwar fern Nebenkläger mehrfach ausführlicher Begründung Vorliegen hingewiesen hatten Vortrag Revision auch Sitzungsstaatsanwalt Verurteilung Heimtücke-Mordes beantragt hat . aber Schwurgericht Gesichtspunkt eigen gemacht hatte konnte Angeklagte vertrauen Verteidigung Verurteilung Heimtücke-Mordes einstellen rechtlichen Gesichtspunkt Fall bringende Beweiserhebungen beantragen musste . Kuckein Sost-Scheible