BESCHLUSS 13 . April Strafsache Beihilfe gewerbsmäßigen Hehlerei 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 13 . April gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 15 . Oktober Ausspruch Gesamtstrafe aufgehoben ; jedoch bleiben zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Beihilfe Hehlerei Fällen Beihilfe Hehlerei Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt hat . hiergegen gerichtete allgemeine Sachrüge gestützte Revision Angeklagten hat Entscheidungsformel ersichtlichen Erfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Schuldspruch Einzelstrafaussprüche jeweils Monaten Freiheitsstrafe weisen durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil Angeklagten . Ausspruch Gesamtstrafe hält rechtlicher Überprüfung stand . Landgericht hat formelhaften Vorbemerkung Kammer " relevanten Aspekte erneut berücksichtigt gegeneinander abgewogen " habe Berücksichtigung " engen zeitlichen räumlichen auch situativen Zusammenhangs " Einsatzstrafe Monaten Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten erhöht . hat Strafkammer bedacht Erhöhung Einsatzstrafe Regel niedriger auszufallen hat gleichartigen Taten hier : Kfz-Zulassungen Vermittlung jeweils unterschlagener Fahrzeuge Oktober November Recht angenommener enger zeitlicher sachlicher situativer Zusammenhang besteht vgl. 103 ; . 13 November . Gesamtstrafe Summe Einzelstrafen nahe kommt wäre jedenfalls eingehende Darlegung erforderlich gewesen Gründen § Abs. Satz Abs. Satz StGB vorgesehene Rahmen Gesamtstrafenbildung nahezu ausgeschöpft wurde StGB § Abs. Bemessung ; . 13 November ; StGB . Aufl . § Rdn . w. . Gesamtstrafe muss erneut zugemessen werden . Feststellungen können jedoch bestehen bleiben sind rechtsfehlerfrei getroffen . Ergänzende Feststellungen sind möglich bisherigen Widerspruch stehen . Lienen Dr. befindet Urlaub ist gehindert unterschreiben . Sost-Scheible