NAMEN 28 . Januar Strafsache sexuellen Missbrauchs Kindern 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 28 . Januar teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Lienen Richterin Bundesgerichtshof Sost-Scheible Richter Bundesgerichtshof Dr. beisitzende Richter Staatsanwältin Staatsanwalt Verhandlung Verkündung Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Urkundsbeamter Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Angeklagten Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 22 . Juni werden verworfen . Angeklagte hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Kosten Rechtsmittels Staatsanwaltschaft Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen Staatskasse Last . Gründe : Landgericht hat Angeklagten sexuellen Missbrauchs Kindern Fällen Einbeziehung Freiheitsstrafe Monaten Urteil Amtsgerichts 15 November Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten rügt Verletzung materiellen Rechts beanstandet Verfahren . Ungunsten Angeklagten eingelegte Generalbundesanwalt vertretene wirksam Strafausspruch beschränkte Revision Staatsanwaltschaft macht Sachrüge Strafzumessung geltend . Rechtsmittel sind unbegründet . Revision Angeklagten Revision Angeklagten ist unbegründet Sinne § Abs. . Ergänzend Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 18 November Hauptverhandlung weist Senat lediglich allein erhobene Aufklärungsrüge § Abs. Landgericht habe fehlerhaft unterlassen Gutachten Glaubhaftigkeit Angeklagten belastenden Aussage Nebenklägerin einzuholen Generalbundesanwalt dargelegten Gründen jedenfalls unbegründet ist . II . Revision Staatsanwaltschaft kann dahinstehen Beanstandungen Beschwerdeführerin zutreffen Landgericht habe rechtsfehlerhaft Verteidigungsverhalten Angeklagten Fehlen strafschärfender Gesichtspunkte Anwendung Gewalt ; Geschlechtsverkehr mildernd berücksichtigt ausgesprochenen Einzelstrafen Gesamtstrafe eventuellen Rechtsfehlern beruhen . jedenfalls sind Strafen insbesondere Blick Taten Urteilszeitpunkt Jahre zurücklagen angemessen Sinne § Abs. Satz . Lienen Sost-Scheible