BESCHLUSS StR 20 . September Strafsache versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 20 . September gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 12 . Juni zugehörigen Feststellungen aufgehoben Angeklagte vorsätzlicher Körperverletzung Tateinheit versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Diebstahls vorsätzlicher Körperverletzung Tateinheit versuchter gefährlicher Körperverletzung Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt . Rüge Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision Angeklagten hat Entscheidungsformel ersichtlichen Erfolg Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Verurteilung versuchter gefährlicher Körperverletzung hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Feststellungen wurde Angeklagte Drogeriemarkt Plastikbox Rasierklingen entwendet hatte Ladendetektiv Geschäfts verfolgt schließlich gestellt . Festnahme entziehen wollte griff Angeklagte Detektiv Schlägen Tritten indes zurückschlug versuchte Angeklagten Haltegriffe fixieren . entwickelte Handgemenge Verlauf Angeklagte mehrfach mitgeführten handelsüblichen Nagelfeile Klingenlänge Zentimetern Detektiv stach Stiche kam Gesicht sehr nahe jedoch treffen . weiteren Verlauf gingen Boden ; Angeklagten gelang Haltegriff befreien floh zwischenzeitlich verständigten Polizei festgenommen wurde . 2 . Landgericht hat geprüft Angeklagte Versuch gefährlichen Körperverletzung zurückgetreten ist Prüfung Umständen Falles aufdrängte . ist rechtsfehlerhaft . bisherigen Feststellungen bleibt insbesondere Möglichkeit offen unbeendeter Versuch gefährlichen Körperverletzung vorlag möglichen Folge Angeklagte weiteres Tätigwerden strafbefreiender Wirkung zurückgetreten sein könnte § Abs. Satz StGB . Urteilsgründe verhalten bereits Frage Angeklagte weiteren Verlauf Auseinandersetzung Besitz Nagelfeile verblieb ; Strafkammer hat lediglich ausgeführt Aufforderung Ladendetektivs freiwillig fallen ließ . ist auszuschließen Angeklagte Nagelfeile Festnahme Hand behielt jederzeit wieder hätte zustechen können . Annahme fehlgeschlagenen Versuchs vorliegt Zurücktretende Eintritt tatbestandlichen Erfolges mehr möglich hält 1 . Aufl . . ist Voraussetzung Raum . Ebensowenig zwingt Umstand Angeklagte Nagelfeile freiwillig fallen ließ Schluss habe freiwillig weiteren Stichen Ladendetektiv abgesehen . Schließlich ist strafbefreiender Rücktritt auch ausgeschlossen Angeklagte zwischenzeitlich außertatbestandliches Ziel Griff Ladendetektivs lösen erreicht hatte Beschluss 19 . Mai BGHSt . 3 . Aufhebung Schuldspruchs versuchter gefährlicher Körperverletzung bedingt auch Aufhebung Rechtsfehler betroffenen Verurteilung tateinheitlich begangenen einfachen Körperverletzung . verbundene Aufhebung Tat verhängten Einzelstrafe entzieht auch Gesamtstrafenausspruch Grundlage . neuen Tatrichter Beurteilung widerspruchsfreier Grundlage ermöglichen hat Senat auch rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen aufgehoben . Gericke