BESCHLUSS 19 . Dezember Strafsache schwerer Körperverletzung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 19 . Dezember gemäß § Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 20 . Dezember wird Verfahren eingestellt Angeklagte Fall . 5 . Urteilsgründe Verwendens Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden ist ; insoweit ist Merkmal Öffentlichkeit bislang ausreichend festgestellt ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen Staatskasse Last ; Schuldspruch Angeklagten betrifft neu gefaßt Angeklagte schweren Körperverletzung gefährlichen Körperverletzung unterlassenen Hilfeleistung Verwendens Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig ist . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Wegfall Falles II . 5 . Urteilsgründe hat Auswirkungen Höhe verhängten Jugendstrafe . 3 . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Lienen Pfister