BESCHLUSS 2 . Oktober Strafsache Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 2 . Oktober gemäß § Abs. § Abs. analog einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 18 . April Ausspruch Verfall geändert Verfall Wertersatz Höhe € angeordnet wird . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Verfall Wertersatz Höhe € angeordnet . Rechtsmittel hat Sachrüge Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen ist unbegründet § Abs. . § Abs. § Satz StGB gestützte Verfallsanordnung hat Höhe Bestand . Feststellungen war Angeklagten Transport rund Kokain Kurierlohn € Aussicht gestellt worden . Tatsächlich übergab Lieferant Rauschmittels Angeklagten aber nur € ; € wurden Schulden Angeklagten früheren Kokaineinkäufen verrechnet . € hat Angeklagte abgeurteilten Tat Sinne § Abs. Satz StGB erlangt so Verfall Wertersatzes insoweit zulässig war . Anordnung Verfall § Abs. § Satz StGB setzt Täter Tat erlangt hat . Begriff " " umfasst Gesamtheit materiellen Vermögenszuflüsse sog. Bruttoprinzip Tatbeteiligte unmittelbar Verwirklichung Tatbestandes erzielt Fischer StGB 59 . Aufl . . . hätte Landgericht Verfall " Schulden " Angeklagten Lieferanten verrechneten € anordnen dürfen . vermeintlichen Schulden begründende Vertrag war nichtig . Da Angeklagte noch Lieferant entsprechende Erlaubnis verfügten verstießen früheren Drogenverkäufe gesetzliches Verbot § Abs. Nr. . Somit standen Lieferanten Betäubungsmittelgeschäften Kaufpreisanspruch noch andere zivilrechtliche Ansprüche Angeklagte Aufrechnung versprochenen Kurierlohn hätte frei werden können vgl. Beschluss 6 . Mai . Senat kann Betrag € entsprechender Anwendung Abs. insgesamt verfallenen erklärten Wertersatzbetrag abziehen . geringe Teilerfolg Rechtsmittels rechtfertigt Ermäßigung Gebühr Auferlegung Teils Auslagen Staatskasse Abs. . Gericke