BESCHLUSS 16 . Oktober Strafsache 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . Betäubungsmitteln geringer Menge 2 . Betäubungsmitteln geringer Menge ; hier : Revisionen Angeklagten 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführer Generalbundesanwalts 2 . Antrag 16 . Oktober gemäß § Abs. § einstimmig beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten wird Urteil Landgerichts 19 . Februar Feststellungen aufgehoben Beschwerdeführer Angeklagten . Fall Anklageschrift verurteilt sind Ausspruch Gesamtstrafe Angeklagten . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision Angeklagten wird worfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten " Kokain geringen Mengen Fällen gewerbsmäßigen Kokain Fällen " Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten Angeklagten " Kokain geringer Menge " Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . Hiergegen richten Revisionen Angeklagten allgemeinen Sachbeschwerde . Rechtsmittel Angeklagten Angeklagten hat nur Entscheidungsformel sichtlichen Erfolg . Urteilsaufhebung Fall " Anklagevorwurf " bezeichneten Tat ist § auch Angeklagten . erstrecken insoweit " Kokain geringer Menge " Freiheitsstrafe Jahren . ner Einzelstrafe Jahren Monaten verurteilt sind Revision eingelegt haben . Urteil hält rechtlicher Prüfung Stand Angeklagten " Anklagevorwurf " Betäubungsmitteln geringer Menge verurteilt worden sind . pauschale Feststellung Angeklagten hätten gemeinsamen Tatentschlusses Kokainvorrat etwa Gramm aufbewahrt Kokain anschließend abzusetzen reicht Schuldspruch . läßt Tatbeteiligung einzelnen Angeklagten vollendeten Gesamtmenge ausreichend erkennen . Feststellungen Angeklagten Mitangeklagte . Bruchteilen ser Betäubungsmittelmenge umgegangen sind ersetzen erforderlichen konkreten Feststellungen Einzelhandlungen Angeklagten bezug Gesamtmenge so B. Beteiligung einzelnen Angeklagten Einkauf Möglichkeiten Absatz Einfluß nehmen Rauschgiftvorrat zuzugreifen . notwendigen Feststellungen können auch Gesamtzusammenhang Urteilsgründe entnommen werden . Beweiswürdigung schränkt Mitteilung Sachverhalt stehe " fest Geständnisse Angeklagten übrigen Hauptverhandlungsprotokolls erhobenen Beweise " . Umstand Urteilsgründe " Anklagevorwurf " nur nahezu wortgleichen Wiedergabe Anklagesatzes bestehen weckt Zweifel Urteil näher geschilderten Geständnisse Angeklagten ausreichende Grundlage Überzeugungsbildung Gerichts sein konnten Eindruck aufdrängt Urteil verfahrensbeendigende Absprache zugrunde liegt Rechtsprechung Bundesgerichtshofs gesteckte Rahmen BGHSt eingehalten worden ist . war Urteil auch aufzuheben Mitangeklagten . selbst Revision eingelegt haben Tat verurteilt worden sind . führt Angeklagten Mitangeklagten . vollständigen Aufhebung Urteils Angeklagten angeklagten Aufhebung Verurteilung Tat Aufhebung Ausspruchs Gesamtstrafe . Senat schließt Höhe weiteren Angeklagten verhängten Einzelstrafen aufgehobenen Einsatzstrafe beeinflußt war . übrigen hat Überprüfung Urteils Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben . Fortgang Verfahrens verweist Senat Hinweise Gründen Revision Staatsanwaltschaft ergangenen Urteils heutigen Tage . Pfister