BESCHLUSS 23 Juli Strafsache 1 . 2 . 1 . : gewerbsmäßiger Hehlerei u.a. 2 . : u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 23 Juli einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . Oktober werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. ; jedoch wird vorbezeichnete Urteil Gründen Antragsschriften Generalbundesanwalts Formel ergänzt Angeklagten Übrigen freigesprochen werden § Abs. Kostenentscheidung abgeändert : Angeklagten haben Kosten Verfahrens tragen verurteilt worden sind . Angeklagten freigesprochen worden sind fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Dr. befindet Urlaub ist gehindert unterschreiben .