BESCHLUSS 11 Juli Strafsache Totschlags 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 Juli beschlossen : Antrag Nebenklägers stanz Prozeßkostenhilfe Bestellung Rechtsanwalts bewilligen wird abgelehnt Rechtsmittel Nebenklägers offensichtlich unbegründet ist vgl. Abs. Prozeßkostenhilfe . Lienen Pfister