BESCHLUSS 11 . April Strafsache Mordes u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 11 . April gemäß § Abs. Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 24 . April sofortige Beschwerde Kostenentscheidung werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Otten Rothfuß Roggenbuck