BESCHLUSS 21 . Dezember Strafsache 1 . 2 . bandenmäßigen unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführer Generalbundesanwalts 21 . Dezember gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 29 . Juni betrifft Einzelstrafaussprüchen Fällen II . Gesamtstrafenausspruch Fällen II . 3 Gesamtstrafenausspruch auch revidierenden Angeklagten betrifft zugehörigen Feststellungen hoben ; Umfang wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . Revision Angeklagten wird nannte Urteil dahingehend geändert Fall . tateinheitliche Verurteilung Angeklagten unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge entfällt Einzelstrafe Jahre herabgesetzt wird . 3 . weitergehenden Revisionen werden verworfen . 4 . Angeklagte tels tragen . hat Kosten Gründe : Landgericht hat Angeklagten denmäßigen unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten Angeklagten bandenmäßigen unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Fall Tateinheit unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt Verfall Wertersatz angeordnet . hiergegen Sachrüge gestützten Revisionen Angeklagten haben Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg . Übrigen hat Nachprüfung Urteils Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Feststellungen Landgerichts schlossen Brüder Mitangeklagten März künftig Kokain stelligen Grammbereich Handel treiben . Angeklagte kümmerte operative Geschäft Kontakt ansässigen Hauptlieferanten hielt . war Führer Gruppe eingenommenen Gelder verantwortlich untergeordneter Stellung Kokains übernahm . Zeit 12 . Mai 25 . Juni bezog Angeklagte Fällen sondert verfolgten Kokain dreistelligen Grammbereich Fälle . . Angeklagte bezog Abnehmer Brüdern Kokain eigene Rechnung eigenen stamm verkaufte . Ende Juni kaufte Angeklagte Gruppe II . 8) . Angeklagte klagten Gramm Kokain Fall näherte Tätergruppe Angeim Laufe Tatzeitraums immer mehr August Mitglied Bande wurde . Eigenschaft erwarb zusammen Gramm Kokain abholte Fall . . kaufte Angeklagte weitere Gramm Kokain August Fall II . . September bezogen Angeklagten letztmals knapp Gramm Kokain Fall . . II . 1 . Erwägungen Landgerichts Strafzumessung Angeklagten begegnen rechtlichen Bedenken . Strafkammer führt Annahme minderschweren Fällen sei jeweils Strafrahmen § Abs. auszugehen . lässt nähere Ausführungen Gesetzesfassung besorgen Landgericht rechtsfehlerhaft Fällen Gesetz Änderung arzneimittelrechtlicher anderer Vorschriften 17 Juli . S. Wirkung 23 Juli eingeführten Strafrahmen § Abs. ausgegangen ist Freiheitsstrafe Monaten bis zu Jahren vorsieht . Bemessung Einzelstrafen 23 Juli begangenen Straftaten Fällen II . ist jedoch 22 Juli geltende Strafrahmen § Abs. Fassung 28 . Oktober zugrunde legen Freiheitsstrafe Monaten bis zu Jahren vorsah § Abs. StGB . Senat kann ausschließen Einzelstrafen genannten Fällen niedriger ausgefallen wären Landgericht erkannt hätte Gesetzgeber Obergrenze minder schwere Fälle gemäß § Abs. erst Tatzeitraums verdoppelt hat . verhängten Einzelstrafen Fällen II . verhängte Gesamtstrafe sind betreffend Angeklagten aufzuheben . 2 . Satz ist Aufhebung Einzelstrafen Fällen II . 3 Gesamtstrafenausspruchs auch insoweit Mittäter verurteilten revidierenden Mitangeklagten erstrecken . 3 . Angeklagten führt Sachrüge gebotene umfassende Überprüfung Urteils Wegfall tateinheitlichen Verurteilung Fall . unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge . Wird hier Angeklagten verwirklichten Merkmal bandenmäßigen unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge auch unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge erfüllt verbindet Handeltreiben Rahmen Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte insbesondere auch Teilakt unerlaubten Einfuhr einzigen Tat Konkurrenzen ; NStZ-RR . Senat setzt gemäß § Abs. Einzelstrafe Fall . gesetzliche Mindeststrafe § Abs. Jahren . Senat schließt Landgericht Berücksichtigung Monate herabgesetzten Einzelstrafe Fall . niedrigere Gesamtstrafe verhängt hätte . geringfügige Erfolg Revision Angeklagten rechtfertigt teilweise Kosten Rechtsmittels entlasten § Abs. .