BESCHLUSS StR 27 . Januar Strafsache alias : Raubes 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 27 . Januar § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . Juni wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Senat schließt Revision Staatsanwaltschaft ergangenen Urteil heutigen Tage näher ausgeführt hat Gesamtstrafenausspruch angefochtenen Urteil fehlerhaften Einbeziehung Geldstrafe Strafbefehl Amtsgerichts Neuwied 6 . August beruht . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Frau Prof. Dr. ist Urlaubs Unterschriftsleistung gehindert . Roggenbuck