BESCHLUSS 7 . Februar Strafsache Vorenthaltens Veruntreuens ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 3 . Antrag 7 . Februar gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 6 . April Strafausspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorenthaltens Veruntreuens Arbeitsentgelt Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt . hat Kompensationsentscheidung getroffen Berufsverbot ausgesprochen . Rüge Verletzung formellen materiellen Rechts gestützte Revision hat Tenor ersichtlichen Erfolg ; Übrigen ist offensichtlich unbegründet Abs. . 1 . Verfahrensrügen bleiben Generalbundesanwalt Antragsschrift genannten Gründen Erfolg . 2 . Überprüfung Schuldspruchs zeigt auch Berücksichtigung Revisionsvorbringens Nachteil Angeklagten . 3 . Hingegen hält Strafausspruch rechtlicher Überprüfung stand . Landgericht hat konkreten Strafzumessung Gesamtstrafenbildung auch Frage verhängte Strafe Bewährung ausgesetzt werden kann Lasten Angeklagten berücksichtigt Teil hier gegenständlichen Taten laufender Bewährung begangen habe noch laufender Bewährungszeit ersten verfahrensgegenständlichen Taten gekommen sei . wird Feststellungen getragen . dreijährige Bewährungszeit Strafe Urteil 18 . Mai endete 18 . Mai ; frühesten Taten Fälle 27 beging Angeklagte aber erst 29 . Mai Sozialversicherungsbeiträge Monat Mai gemäß § Abs. Satz Fassung 22 . Januar . S. fällig wurden . Angeklagte hat verfahrensgegenständliche Taten erst unmittelbar Ablauf Bewährungszeit begangen . Urteil beruht Ansicht Generalbundesanwalts fehlerhaften Strafzumessungsentscheidung . Senat kann ausschließen Landgericht beanstandete Erwägung mildere Einzelstrafen geringere Gesamtstrafe verhängt insbesondere auch Frage Strafaussetzung Bewährung anders beurteilt hätte . 4 . Entscheidungen Berufsverbot Kompensation festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bleiben Aufhebung Strafausspruchs unberührt . Krehl