BESCHLUSS StR 29 . Oktober Strafsache 1 . 2 . unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 29 . Oktober gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten wird Urteil Landgerichts 20 . Februar betrifft Ausspruch Verfall zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehenden Revisionen werden verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen jeweils Tateinheit Beihilfe unerlaubten Handeltreiben geringer Menge Gesamtfreiheitsstrafen Jahren Monaten Jahren Monaten verurteilt . hat betreffend Angeklagte Gesamtschuldner Betrag Höhe Euro betreffend nur Angeklagte S. weiteren Betrag Höhe Euro verfallen erklärt . Revisionen rügen Angeklagten Verletzung materiellen Rechts . Rechtsmittel sind Sinne § Abs. unbegründet Strafausspruch richten . Urteil hat jedoch Verfallsanordnung Bestand . Generalbundesanwalt hat Antragsschrift ausgeführt : " Landgericht hat Verfall Wertersatz § Höhe erhaltenen Kurierlohns angeordnet . Entscheidung hat Bestand Kammer erkennbar Ermessensvorschrift § Abs. Satz Alternative StGB geprüft hat . hätte hier bestanden Urteilsfeststellungen Kurierlohn vereinnahmte Geld zumindest teilweise verbraucht worden war Reisekosten Kinder begleichen S. Zeitpunkt Festnahme Angeklagten sichergestellt werden konnten S. also offenbar mehr vorhanden waren . § Abs. Satz StGB erforderliche Ermessensentscheidung ist Tatrichter vorbehalten kann Revisionsgericht nachgeholt werden NStZ vorliegend weiterer Feststellungen bedarf gegebenenfalls Erlangte noch Vermögen Angeklagten vorhanden ist . kann Verfallsanordnung auch Bestand haben Strafkammer erörtert hat Angeklagten unbillige Härte Sinne § Abs. Satz StGB darstellt . Auch hätten Gesamtumstände insbesondere festgestellten finanziellen Verhältnisse Angeklagten S. jedoch gegeben . " schließt Senat . Rothfuß