BESCHLUSS 14 Juli Strafsache gefährlicher Körperverletzung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 14 Juli gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 16 . Dezember Strafausspruch aufgehoben Sache Umfang neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . wendet Revision Angeklagten Sachrüge . Revision erweist Schuldspruch unbegründet Sinne § Abs. . Strafausspruch hält rechtlicher Nachprüfung stand . Feststellungen Landgerichts hat Tatzeit Steuerungsfähigkeit erheblich verminderte Angeklagte Zeugen geschossen lebensgefährlich verletzt . schweren Verletzungen gelang Zeugen Rücksitz sessen hatte auszusteigen Angeklagten beiseite drücken m m entfernten Wohnhaus Eltern Hintertür laufen . Angeklagte folgte erkennbar war Zeuge erhebliche Verletzungen davongetragen hatte . Landgericht ist zutreffend ausgegangen Angeklagte Versuch Totschlags strafbefreiend § Abs. Satz . Alt . StGB zurückgetreten ist . Gleichwohl hat Rahmen Strafzumessung gefährlichen Körperverletzung ausgeführt : " Ferner fiel strafschärfend Gewicht Angeklagte Tötungsvorsatz gehandelt Geschädigten erhebliche Verletzungen beigebracht hat beinahe erlegen wäre . " Erwägung ist rechtsfehlerhaft . Zwar können Schwere Verletzungen Folgen Tat straferschwerend berücksichtigt werden . Hingegen bewirkt Rücktrittsprivileg versuchte Straftat gerichtete Vorsatz ausschließlich bezogene Tatbestandsverwirklichungen strafschärfend berücksichtigt werden dürfen vgl. BGHSt 43 ; NStZ . Landgericht ausdrücklich auch Tötungsvorsatz abgestellt hat kann Strafausspruch bestehen bleiben . ist auszuschließen liegende Rechtsfehler Höhe verhängten Freiheitsstrafe ausgewirkt hat . Aufhebung Feststellungen Strafe bedarf . neue Tatrichter hat lediglich neue Bewertung vorzunehmen . Ergänzende widersprechende Feststellungen Strafe sind möglich . Detter Ot- Rothfuß