BESCHLUSS 12 . Mai Strafsache besonders schweren räuberischen Diebstahls 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 12 . Mai § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 18 . Dezember wird Maßgabe unbegründet verworfen Angeklagte besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig ist . Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Roggenbuck