NAMEN 20 . August Strafsache Untreue 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 20 . teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Detter Dr. Rothfuß Richterin Bundesgerichtshof Roggenbuck Staatsanwältin Vertreterin Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts Mühlhausen 12 Juli Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf Untreue Fällen Vorwurf versuchten gemeinschaftlichen Betrugs tatsächlichen Gründen freigesprochen . wendet Staatsanwaltschaft Ungunsten Angeklagten eingelegten Verletzung sachlichen Rechts Verfahrensrüge gestützten Revision . Rechtsmittel Generalbundesanwalt vertreten wird hat Erfolg . Feststellungen ist Angeklagte . war Teil Arbeitskraft beratend Aufbau betrieblichen schulischen Berufsausbildung tätig . Anfang unterstützte Thüringer Kultusministerium wendung Mittel europäischen Sozialfonds Qualifizierung Arbeitslosen sozial Benachteiligten . Angeklagte plante sogenannte Flathus-Programme sorgte Durchführung Abwicklung Zahlungsverkehrs . vereinbarte langjährigen Freund früheren Mitangeklagten onsschule B. Leiter Lehrgänge DM Tag Teilnehmer durchzuführen seien akzeptierte dann aber nachträgliche Preiserhöhung DM Leistungsänderung zugrunde lag . Land entstand Jahr Gesamtschaden über DM . Insoweit hat Strafkammer Verfahren § Abs. StPO vorläufig eingestellt . nachfolgenden Tatvorwürfen hat Strafkammer Angeklagten subjektiven Gründen freigesprochen : 1 . wurde Untreuevorwürfen Vorstand Schule entlassen . Lehrgänge weiter durchführen können gründete 6 . Dezember . . Angeklagte schloß 22 . Dezember Vertrag Durchführung Flathus-Programmen Jahre Preis Flathus-Programm DM Tag Teilnehmer ; unterbeauftragten Schulen erhielten Tagessatz DM . Überhöhung Preises DM Tag Teilnehmer ursprünglich vereinbarten Tagessatz DM entstand Thüringer Kultusministerium Jahr Schaden insgesamt DM . Strafkammer hat insoweit vorsätzliche Pflichtverletzung Angeklagten verneint Angeklagten schon damals liegenden mäßiggradig ausgeprägten Psychosyndroms bewußt gewesen sei Ermäßigung Jahre willkürlich vorgenommenen Preiserhöhung hätte hinwirken müssen . 2 . Angeklagte gingen zumindest stillschweigend Verlängerung Vertragsverhältnisses Jahr . Entsprechend wurden Lehrgänge durchgeführt . Land entstand Schaden insgesamt DM . Auch insoweit hat Strafkammer vorgenannten Gründen Vorsatz nachweisbar gehalten . 3 . Parteien konkludent geschlossenen Pauschalpreisvereinbarung ausgegangen waren stellte Thüringer tusministerium 26 . Oktober DM Verwaltungskosten Rechnung . Angeklagte akzeptierte Rechnungsposten zeichnete Rechnung " sachlich richtig " ; Gesamtbetrag Verwaltungskosten wurde überwiesen . Strafkammer hat schon offengelassen Angeklagte objektiven Tatbestand Untreue erfüllt habe . hat freigesprochen inneren Tatseite Persönlichkeitsstörung jedenfalls nachzuweisen sei vorsätzlich Nichtschuld gezahlt haben . 4 . Ende Anfang suchte Angeklagte mehrfach Staatssekretär Thüringer Kultusministerium Vergütung Mehrarbeit " erlangen . legte Staatssekretär schließlich Vertragsentwurf Kultusministerium Verein Unterstützung Umsetzung rung Flathus-Maßnahmen 1 . Juni 31 . Mai rückwirkend DM erhalten sollte . Tatsächlich hatte Verein Leistungen erbracht . Angeklagte wollte Vergütung Tätigkeit erlangen ; Vorstellung würde Staatssekretär wahren Hintergrund Vertrages erkennen billigen . Staatsekretär hingegen ging Zuarbeit Vereins Angeklagten ; Vertragsabschluß kam nur Zweifel Rückwirkung hatte . Strafkammer hat subjektiven Tatbestand versuchten Betrugs verneint Angeklagte Persönlichkeitsstruktur Täuschungsabsicht gehandelt habe . II . Revision Staatsanwaltschaft hat schon Sachrüge Erfolg . Freispruch hält sachlich-rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Annahme Strafkammer Angeklagte habe ausgeurteilten Fällen jedenfalls Vorsatz gehandelt ist rechtsfehlerhaft . Strafkammer beruft Begründung äußeren Geschehensablauf hier innere Tatseite Angeklagten geschlossen werden könne Gutachten Sachverständigen Prof. Dr. Sachverständigen Prof. Dr. Dr. " zarre " Verhalten Angeklagten Hauptverhandlung S. . Gutachten noch Verhalten Angeklagten Hauptverhandlung tragen Wertung Angeklagten Persönlichkeit Vorwurf vorsätzlichen Handelns machen sei . Gutachten Sachverständigen Prof. Dr. weist Mängel ist schon Grundlage Feststellungen keit erst recht unterscheidenden Frage Vorsatzes geeignet . Urteil entnehmenden Angaben Sachverständigen lassen hinreichende Auseinandersetzung Angeklagten vorgeworfenen Taten festgestellten Umständen vermissen . Gutachter würdigt Verhalten Angeklagten global Einzelfall bezogen . Beurteilung Schuldfähigkeit § StGB hat aber Bezug bestimmte Tat erfolgen vgl. Tröndle/Fischer StGB 51 . Aufl . § Rdn . . Sachverständige geht Annahmen Feststellungen Beleg findet . So hat Gutachter Beurteilung zugrunde gelegt Gedächtnisdefizite Aufmerksamkeitsstörungen Angeklagten Bedingungen Schlafapnoe Frage stehenden Jahren erheblich schwerer gewesen sein könnten Zeitpunkt Hauptverhandlung feststellbar Gehirn Lage sei adäquater Behandlung feinmorphologischen Störungen Sauerstoffmangelsituation auszugleichen S. . Urteil ergibt aber Hinweis Schlafapnoe Angeklagten behandelt worden ist Zustand gebessert hat . Gegenteil hat Zeugin bekundet kurzem gewußt habe Mann Schlafapnoe habe S. . Sachverständige hält Ursache Angeklagten gefundenen Defizite Bereich verbalen Gedächtnisses Aufmerksamkeit Interferenzkontrolle nähere Darlegungen hirnorganischen Prozeß wahrscheinlich neurologische neuroradiologische Untersuchung unauffällige hirnorganische Verhältnisse gezeigt haben S. . anderer Stelle heißt Ursache Defizite hirnorganischer Prozeß vermuten sei S. . Strafkammer legt Urteil Vermutungen Gutachters festgestellte hirnorganische Störungen zugrunde S. näher belegen . Gutachter vermutet weiteren Entscheidungen Intention fehlgedeutet Konsequenzen richtig eingeschätzt würden mehr unbewußten Affekt nüchterner Überlegung geleitet worden seien Einsicht Konsequenzen Handelns aufgehoben Schuldfähigkeit Frage gestellt sei S. . Bereits Wortwahl Gutachters zeigt hier eigener Einschätzung Bereich Spekulation bewegt . legt Bedingungen zugrunde selbst festgestellt hat Diplom-Soziologin Pädagogin Rahmen psychotherapeutischen Behandlung Zeitraum Oktober November niedergelegt worden sind . Annahme Gutachters Schuldunfähigkeit Jahren sei auszuschließen ist selbst diagnostizierten mäßiggradigen Psychosyndroms mäßiggradigen Schlafapnoe gegebenen Begründung nachvollziehbar . Ausgangsbefunden ist festgestellten geringen Schweregrades Erkrankungen Ausschluß Schuldfähigkeit vielmehr unwahrscheinlich ; hätte gegebenenfalls einzelnen Tatvorwurf sorgfältig begründet werden müssen Tatvorwürfe angegebenen Zeitraum lagen nämlich . Behauptung Gutachters Angeklagte könne Komplexhaftigkeit Monate zielgerichtet durchhalten S. widerspricht Feststellungen Angeklagte mehrfacher Hinsicht Jahre zielgerichtetes komplexes Verhalten gezeigt hat etwa Durchführung Flathus-Programme Thüringer Kultusministerium Zusammenarbeit Erzielung zusätzlicher Einnahmen -9- schiedenen Quellen . Gutachter ausführt Defizite komplexen Aufmerksamkeitsanforderungen gebe S. ergibt Feststellungen Angeklagten Last gelegtes Verhalten komplexen Situationen stattgefunden hat . Feststellungen weisen vielmehr Angeklagte Last gelegten Vertragsabschlüsse längere Zeit geplant vorbereitet hat . Behauptung Angeklagte habe Unstrukturiertheit ganz andere Motive Vordergrund gestellt S. wird belegt . Auch Gutachter Angeklagten bestimmte Verhaltensbereiche Fähigkeit abspricht komplexe Konsequenzen erkennen S. setzt tatsächlich Tätigkeit Angeklagten fraglichen Jahren . So war Angeklagte beispielsweise Tatzeitraums März herausgehobener Funktion etwa stellvertretender Leiter berufspädagogischen Fachseminars tätig S. . insoweit gestellten Anforderungen gerecht geworden sein könnte belegen Feststellungen Punkt . Auch Gutachten Prof. Dr. Dr. ist geeignet Beurteilung Landgerichts rechtfertigen . Gutachten könnte Zusammentreffen Feststellungen lediglich unterstellten näher dargelegten belegten hirnorganischen Störungen psychischen Auswirkungen Generation-Problematik bestimmten Situationen Angeklagten Realitätsverkennungen realitätskonformen Verhaltensweisen geführt haben S. . geht Sachverständige schon hirnorganischen Störungen unzutreffenden Voraussetzungen . Ausführungen liegen aber auch Sache Krisensituationen hier festgestellt sind . Vielmehr zeigen Urteilsgründe kontinuierlichen Prozeß Angeklagte Zielvorstellungen verfolgt hat . Gutachter unbewußte Kooperationswünsche vermeintlichen gefürchteten Gegnern möglich hält dürfte beruhenden Realitätsverkennung Abschluß fraglichen Verträge hier entgegenstehen langjähriger Freund Angeklagten war . Landgericht eigener Beobachtung bizarren Verhaltensweisen Angeklagten ausgegangen ist S. belegen Feststellungen Angeklagten auch Zeit verfahrensgegenständlichen Taten auffälliges Benehmen gezeigt hat ; dürfte sprechen Vertreter Thüringer Kultusministeriums interministeriellen Runde war Ministerium auch europäischen Finanzkontrolleuren vertreten hat . Begründung Strafkammer Grundlage vorgenannten Gutachten einzelnen Tathandlungen Vorsatz verneint begegnet auch unabhängig Mangelhaftigkeit Gutachten sachlichrechtlichen Bedenken . Strafkammer hat fehlerhaft Vorsatz Unrechtseinsicht Schuldfähigkeit miteinander verquickt Fällen Frage Schuldfähigkeit subjektive Tatbestandsseite projiziert . geht Untreuehandlungen hohen Anforderungen Nachweis Vorsatzes S. hier ergibt festgestellte Sachverhalt nur bedingten Vorsatz noch uneigennütziges Täterverhalten . Bewertung subjektiven Seite einzelnen Tatvorwürfe hat Strafkammer Tatsachen zugrunde gelegt Widerspruch Feststellungen stehen . Annahme Strafkammer rigkeiten sei Angeklagten Durchführung Lehrgänge gefährdet gewesen S. widerspricht Feststellung auch Vertragsschluß Produktionsschule Verhandlungen Vertretern führte hinhielt S. . war Angeklagte bewußt weiteres Lehrgänge auch durchführen lassen konnte . Angeklagte hat nur emotional stark belasteten Ausgangslage S. Dezember Vertrag unterzeichnet auch zusammen Anschreiben Täuschung Thüringer Kultusministeriums worfen S. . Vertrag überhöhten Preisen hat dann Verlaufe Jahres durchgeführt . Annahme Kammer Angeklagten sei November bewußt gewesen günstigere Preise Thüringer Kultusministerium habe durchsetzen müssen insbesondere komplexe Vorgänge längere Zeiträume Zusammenhang habe beurteilen können widerspricht oben Punkt ausgeführt Feststellungen . Lehrgangspreise überhöht waren wußte Angeklagte Anfang Kalkulation Seiten eingeweiht war S. . Angeklagten November früheren Abmachungen entfallen sein könnten gibt geringsten Anhaltspunkte . . neue Hauptverhandlung weist Senat vorsorglich folgendes : Auch Verwaltungskosten DM belegen bisherigen Urteilsfeststellungen objektiven Tatbestand Untreue . Angeklagte hätte Forderung Fax 10 . April akzeptieren dürfen Pauschalpreis vereinbart war . Insoweit oblag Kontrolle hätte eventuellen Rechtsanspruch entstehen lassen dürfen . Sollte bezüglich Vorwurfs versuchten Betruges Angeklagten widerlegen sein geglaubt habe Staatssekretär Täuschung informiert gewesen sei gebilligt habe wird Tatvorwurf rechtlichen Gesichtspunkt versuchten Anstiftung Untreue prüfen sein . Angeklagten dürfte bewußt gewesen sein zusätzliche Entlohnung Tätigkeit Thüringer Kultusministerium Rechtsanspruch hatte ; zeigt Einlassung später gewählten Kammer feststellbaren Vergütungskonstruktion S. . Organisation Durchführung Flathus-Teilprogramms Thüringer Ministerium Landwirtschaft Forsten liegt faktisches Treueverhältnis Angeklagten . Angeklagte dürfte pflichtwidrigen Vertragsabschlüsse höheren Schaden DM Tag Teilnehmer verur- sacht haben : Angeklagte hatte Anfang Tagessatz DM vereinbart ernsthafte Konkurrenzangebote einzuholen entsprechende Lehrgänge DM Tag haben waren Beauftragung Schulen zeigt . Hinblick Verfahrensrüge Generalbundesanwalt Recht angenommen hat Gewicht ist wird neue Tatrichter Gelegenheit haben neuen Sachverständigen Begutachtung Angeklagten beauftragen . Detter Rothfuß Roggenbuck