Nachschlagewerk : BGHSt : Veröffentlichtung : ja ja Strafverfolgungsbehörden können Rahmen § § angeordneten Überwachung Aufzeichnung Telekommunikation Mobilfunktelefon Netzbetreiber Bereitstellung Informationen Funkzelle Telefon befindet auch dann verlangen telefoniert wird . Ermittlungsrichter Beschluß 21 . Februar 42/2001 Bundesgerichtshof Ermittlungsrichter 42/2001 8) BESCHLUSS 21 . Februar Ermittlungsverfahren -2Verdachts geheimdienstlichen Agententätigkeit hier : Überwachung Aufzeichnung Telekommunikation betroffene Netzbetreiberin : betroffener Anschlußinhaber : Gegenvorstellung Netzbetreiberin wird zurückgewiesen . Gründe : Beschluß 25 . Januar 15/2001 hat Ermittlungsrichter Bundesgerichtshofs Antrag Generalbundesanwalts Überwachung Aufzeichnung Telekommunikation Mobiltelefonanschlusses ..................... Mitteilung regelmäßig erfolgenden Positionsmeldungen Bewegungsdaten § Abs. gestattet . Beschluß wendet betroffene Netzbetreiberin Gegenvorstellung bezeichneten Eingabe 26 . Januar Mitteilung Positionsmeldungen betrifft . macht geltend Mitteilung Daten werde Rahmen Telefongesprächs anfallen § erfaßt dann Rahmen Telekommunikationsvorgangs entstünden . Auch sei Erhebung Daten technischen Gründen möglich . tritt Bundesanwaltschaft . II . Beschwerde anfechtbare § Abs. Anordnung Überwachung Aufzeichnung Telekommunikation richtende Eingabe ist Gegenvorstellung zulässig . ist jedoch begründet . Netzbetreiberin ist § § ergangenen Anordnung verpflichtet Ermittlungsbehörden Standortbestimmung eingeschalteten Mobiltelefons erforderlichen geographischen Daten betroffenen Funkzellen unabhängig mitzuteilen Mobilgerät telefoniert wird vgl. LG NStZ ; NStZ-RR 84 ; . Anm . ; 4 . Aufl . . 13 ; 3 . Aufl . . 1 ; Artkämper Kriminalistik . 1 . Überwachung Aufzeichnung § unterliegen Formen Nachrichtenübermittlung Raumüberwindung nicht-körperlicher Weise technischer Einrichtungen Ermittlungsrichter NStZ ; . 6 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner 44 . Aufl . . . Gesetzgeber hat Vorschriften auch neue zunächst noch bekannte Techniken Nachrichtenübertragung bewußt offen gehalten . ergibt insbesondere Ersetzung Formulierung Aufnahme Tonträger umfassendere Wort Aufzeichnung 1 Juli Kraft getretene Poststrukturgesetz . S. Ersetzung Wortes Fernmeldeverkehr Telekommunikation Begleitgesetz Telekommunikationsgesetz 17 . Dezember . S. . § weiteren Anwendungsbereich gesetzliche Ermächtigung Eingriffen Art . Abs. GG geschützte Fernmeldegeheimnis darstellen muß Auslegung insbesondere nunmehr maßgebenden Begriffs Telekommunikation erster Linie Grundrecht ausrichten BVerfGE 143 ; Ermittlungsrichter aaO . Grundrecht Fernmeldegeheimnisses ist seinerseits technischen Entwicklungen z.B. heutigen Möglichkeiten Speicherung Verarbeitung Informationen Art Digitalisierung zeigen offen dynamisch vgl. Jarass/Pieroth GG 3 . Aufl . Art . . . Einbeziehung neuer Formen Telekommunikation § überschreitet Grenzen Auslegung Vorschrift Art . GG Rechtsprechung Bundesgerichtshofs gezogen sind vgl. BGHSt ; . ist heute auch unstreitig Grundrecht Fernmeldegeheimnisses nur Kommunikationsinhalt ebenso Kommunikationsumstände umfaßt ; gehört insbesondere gegebenenfalls oft Personen Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat versucht worden ist BVerfGE ; ; ; vgl. auch . Gesetzgeber hat inzwischen einfachgesetzlich § Abs. wortgleich § Abs. Satz StGB ausdrücklich geregelt . auch weitere Bestimmungen Telekommunikationsgesetzes Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen können Auslegung grundrechtseinschränkenden Norm § jedenfalls wesentliche Orientierungshilfe herangezogen werden . nähere Umstände Telekommunikation stellen Regelungen insbesondere Verbindungsdaten Kommunikationsvorgangs TKG-Kommentar 2 . Aufl . § . § Abs. Nr. Buchst . Abgrenzung Bestandsdaten Sinne § Abs. Nr. . umschrieben sind . neue TelekommunikationsDatenschutzverordnung 18 . Dezember . S. definiert § Nr. Verbindungsdaten nunmehr ausdrücklich Bereitstellung Erbringung Telekommunikationsdiensten erhoben . können Begriff Bereitstellung deutlich ergibt auch Daten fallen bereits Vorfeld potentiellen Telefongesprächs erhoben werden . technisch bedingten Positionsmeldungen telefonierender Mobilgeräte stellen derartige Verbindungsdaten . erfüllen Legaldefinition § Nr. Telekommunikation technische Vorgang Aussendens Übermittels Empfangens Nachrichten Art Form Zeichen Sprachen Bildern Tönen Telekommunikationsanlagen ist . Positionsmeldungen sind auch telefoniert wird kommunikationserheblich Betriebsbereitschaft sog. befindlichen Mobiltelefons sicherstellen . gehört zwingend Telefonieren Mobilgerät empfangsbereit halten sonst Empfang Gesprächen möglich ist . ständig empfangsbereit sein muß Mobiltelefon Position regelmäßig Netz mitteilen . folglich auch insoweit Telekommunikationsvorgänge Gesetzgeber vorgegebenen weiten Rahmen handelt steht Strafverfolgungsbehörden Voraussetzungen § technisch bedingten Positionsmeldungen Mobilgeräten auch dann zurückgreifen telefoniert wird . Vergleich strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen engen Zulässigkeitsvoraussetzungen Maßnahme § bedeutend geringeren Gewichts Offenbarung Standortdaten inhaltlichen Abhören Telefongesprächen bestehen hiergegen auch Hinblick hohen Rang Grundrechts Fernmeldegeheimnisses Bedenken § auch ausdrücklich Möglichkeit Aufenthaltsermittlung Beschuldigten eröffnet . verfassungsrechtliche Problematik derartiger Standortbestimmungen Überwachung digitalen Kommunikation Maschinen auch allgemeinen Persönlichkeitsrecht Art . Abs. . V.m . Art . Abs. GG liegt steht Grundrecht Art . GG schen Entwicklungen bedingten heutigen Bedeutung gesehen werden muß allgemeinen Persönlichkeitsrecht speziellere Grundrecht darstellt vgl. Nack . 13 ; . . Netzbetreiberin leitet Einwände Verpflichtung Mitteilung Positionsmeldungen auch § Abs. Nr. FernmeldeverkehrÜberwachungsverordnung 18 . Mai . S. . Regelung verpflichtet Netzbetreiber überwachten Mobilanschlüssen Informationen nur Funkzellen mitzuteilen Verbindung abgewikkelt wird . Einwände greifen schon FÜV § ergebenden Eingriffsbefugnisse ergänzt noch einschränkt lediglich § FÜV formuliert Anforderungen Verfahren technischen Umsetzung Überwachungsmaßnahmen Wie regelt . abgesehen betrifft § Abs. Nr. FÜV Begriff Verbindung sachgerechter systematischer Auslegung Bestimmungen FÜV nur Zeiträume telefoniert wird gesamten Zeitraum richterlichen Anordnung aaO ; . 13 ; Artkämper aaO S. . 2 . Standortbestimmung erforderlichen Daten Netzbetreiberin automatisch erfaßt werden Strafverfolgungsbehörden online zugänglich gemacht werden können hindert Netzbetreiberin gesetzlichen Mitwirkungspflichten Feststellung Mitteilung Funkbereichen nachzukommen . unzumutbare Belastung kann gesehen werden . Klarstellung sei allerdings hingewiesen Netzbetreiberin nur Mitteilung Funkzelle Sinne § Nr. FÜV weitergehenden Peilungen Messungen Funkzelle verpflichtet ist . Dr. Richter Bundesgerichtshof