BESCHLUSS AR 30 . März Strafsache Betruges Az . : Js Amtsgericht Waiblingen Az . : KLs Js Landgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 30 . März beschlossen : Amtsgericht Waiblingen rechtshängige Verfahren Js wird Landgericht rechtshängigen Verfahren KLs Js verbunden . Gründe : Generalbundesanwalt hat Zuschrift Senat 7 . März ausgeführt : " Landgericht Amtsgericht Waiblingen sind Verfahren KLs Js Js rechtshängig . Verfahren werden Angeklagten Vorwurfs Betruges geführt . Verfahren Landgericht betrifft Taten Zeitraum 11 . 14 . April . Verfahren Amtsgericht Waiblingen umfasst Taten Zeitraum 22 . Dezember 15 Juli . Landgericht hat Sache Erhebung psychiatrischen Sachverständigengutachtens Angeklagten angeordnet . Amtsgericht Waiblingen hat Sache Beschluss 26 . Januar Entscheidung Verbindung Verfahren vorgelegt . Landgericht Staatsanwaltschaften treten Verbindung Verfahren . Bundesgerichtshof ist Entscheidung Verbindung Verfahren gemäß § Abs. S. gemeinschaftliches oberes Gericht zuständig betroffenen Gerichte Zuständigkeitsbereich verschiedener Oberlandesgerichte liegen Oberlandesgericht Oberlandesgericht . Verbindung Verfahren ist Interesse umfassenden Aufklärung Aburteilung sachdienlich Landgericht bereits Erhebung psychiatrischen Sachverständigengutachtens Angeklagten angeordnet hat vgl. Beschluss 30 Juli . " tritt Senat .