BESCHLUSS AR 25 . Mai Strafsache Sachbeschädigung Az . : Amtsgericht Az . : AR Amtsgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 25 . Mai beschlossen : Abgabebeschluss Amtsgerichts 6 . September wird aufgehoben . Gericht ist weiterhin nachträglichen Entscheidungen Auflagen § Abs. zuständig . Gründe : Abgabe Verfahrens Amtsgericht fehlt sachlichen Gründen . Aufenthaltswechsel Angeklagten liegt ersichtlich ; wohnte vielmehr bereits Zeitpunkt Urteils 6 . Dezember . Gründe Abgabe zweckmäßig erscheinen ließen sind ersichtlich Mehrzahl Geschädigten wohnt offenbar Bereich Amtsgerichts . Otten Rothfuß Roggenbuck