BESCHLUSS AR 21 November Jugendstrafsache Körperverletzung hier : Gerichtsstandsbestimmung Az . : Ds-73 Js Amtsgericht Ibbenbüren Js Staatsanwaltschaft AR Amtsgericht ECLI : : BGH:2018:211118B2ARS327.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 21 November beschlossen : Abgabebeschluss Amtsgerichts Ibbenbüren 7 . September wird aufgehoben . Gericht ist weiterhin Verhandlung Entscheidung Sache zuständig . Gründe : Jugendrichter Amtsgerichts Ibbenbüren ist weiterhin Untersuchung Entscheidung Sache zuständig . Abgabe Verfahrens § Abs. Satz kommt nur Betracht zweckmäßig ist . ist Gründen Zuschrift Generalbundesanwalts vorliegend Fall . Franke Grube