BESCHLUSS AR 25 . Oktober Strafsache schweren Raubes Az . : Js VRs Js VRs Js VRs Staatsanwaltschaft Az . : Landgericht Az . : Landgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 25 . Oktober beschlossen : Strafvollstreckungskammer Landgerichts ist gemäß § § . treffenden Entscheidungen zuständig . Gründe : Angeklagten sind Urteile Freiheitsstrafen verhängt worden . Schreiben 24 . August Eingang 25 . hat Staatsanwaltschaft Landgericht Strafvollstreckungskammer Entscheidung § Abs. StGB ersucht Strafaussetzung Bewährung befürwortet wurde . Angeklagte befand Zeitpunkt Justizvollzugsanstalt . 28 . August wurde Justizvollzugsanstalt Justizvollzugsanstalt verlegt 31 . August zugeführt wurde . Strafvollstreckungskammern Landgerichts Landgerichts Sitz Amtsgericht Lingen streiten Zuständigkeit gemäß § § . treffenden Entscheidungen . II . Bundesgerichtshof ist gemeinschaftliches oberes Gericht Entscheidung Zuständigkeitsstreites berufen . Zuständig ist Strafvollstreckungskammer Landgerichts § Abs. Satz . § § . treffenden Entscheidungen ist Strafvollstreckungskammer zuständig Bezirk Strafanstalt liegt Verurteilte Zeitpunkt Gericht Sache befaßt wird aufgenommen ist . Verurteilte befand Justizvollzugsanstalt Strafvollstreckungskammer Landgerichts Bezirk Strafanstalt liegt Sache befaßt wurde . " befaßt " wird Gericht Sache schon dann Tatsachen aktenkundig werden Entscheidung rechtfertigen können vgl. u.a. BGHSt . ; Senatsbeschlüsse 10 . Juni 24 November 15 . März . war jedenfalls Eingang Antrages Staatsanwaltschaft Versagung Strafaussetzung Bewährung § Abs. StGB 25 . August Strafvollstreckungskammer Landgerichts Sache befaßt vgl. u.a. BGHSt . . erfolgte Verlegung Verurteilten Justizvollzugsanstalt Justizvollzugsanstalt ändert Zuständigkeit vgl. u.a. Befaßtsein 4 ; . 18 . Februar ARs . ständigen Rechtsprechung Senats tritt Zuständigkeitswechsel Strafvollstreckungskammer anderen Strafvollstreckungskammer so lange noch abschließend Frage befunden hat befaßt wurde Verurteilte Bezirk anderen Strafvollstreckungskammer gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen worden ist vgl. u.a. BGHSt . Otten Rothfuß