BESCHLUSS AR 2 . August Strafsache Betrugs Az . : Ds Js AG ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 2 . August beschlossen : Antrag Bestimmung zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen . Gründe : Angeklagte hat Namen S. beantragt Amtsgericht verpflichten seinerseits Antrag Bestimmung gerichtlichen Zuständigkeit gemäß § stellen . Gegenstand Verfahrens Grund Behauptung örtlichen Unzuständigkeit Gerichts sind Angaben entnehmen . gegebenenfalls auch Amts treffende Entscheidung Bundesgerichtshofs § ist Umständen Raum . RiBGH ist Urlaubs Unterschrift gehindert .