BESCHLUSS 5 . Februar Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . Februar beschlossen : Antrag Verurteilten Verfahren Verletzung Anspruchs rechtliches Gehör Lage Erlass Beschlusses 13 . Januar zurückzuversetzen wird Kosten zurückgewiesen . Verteidiger Verurteilten beantragte Einsicht Revisionsakte wird abgelehnt . Gründe : Senat hat Revision Verurteilten Urteil Landgerichts 12 . Juni Beschluss 13 . Januar gemäß § Abs. unbegründet verworfen . Rechtsanwalt Dr. Verurteilte Postkarte 15 . Januar mandatiert hat Entbindung 25 . September Pflichtverteidiger bestellt war hat Schriftsatz 22 . Januar Anhörungsrüge erhoben Einsicht Revisionsakte beantragt . 1 . Anhörungsrüge ist bereits unzulässig . Antrag ist gebotenen Weise begründet noch ist Zeitpunkt maßgeblichen Kenntniserlangung glaubhaft gemacht worden 356a Satz . Anhörungsrüge wäre unbegründet . Senat hat Entscheidung 13 . Januar tatsächlichen Verfahrensstoff berücksichtigt Verurteilte gekannt hat hat Stellung nehmen können . Insbesondere hat Senat Ausführungen Rechtsanwalt Dr. Schriftsatz 25 . September Kenntnis genommen . hätten Zulässigkeit unterstellt Erfolg Revision geführt . Verurteilte Schreiben 19 . Januar vermutet Rechtsanwalt Dr. Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt . könnte Revisionsverfahren untätig geblieben sein trifft . Rechtsanwalt . hat Schriftsatz 23 . September Begründung Revision Verletzung sachlichen Rechts gerügt . kommt gesamten Revisionsverfahrens Rechtsanwalt Dr. . gewählter Verteidiger gemeldet war . Verurteilte hat bereits Anspruch bezeichneten Schreiben begehrten Auskünfte § Abs. Satz . 2 . Antrag Einsicht Revisionsakte bezeichnete Senatsheft kann entsprochen werden . stellt rein interne Arbeitsgrundlage . Abgesehen Notizen u.ä . Senatsmitgliedern Akteneinsichtsrecht ohnehin beziehen kann befinden Senatsheft ausschließlich Vorgänge Original Ablichtung auch Sachakten enthalten sind Sachakten gelangen so insoweit Bedürfnis gesondertes Akteneinsichtsrecht erkennbar ist vgl. NStZ 551 ; . 1 . Februar ; KK-Laufhütte . Aufl . § Rdn . 8) . 3 . Kostenentscheidung folgt entsprechenden Anwendung § Abs. . Wahl Jäger