NAMEN 22 . Mai Strafsache Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 22 . Mai teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Dr. Wahl Dr. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Rechtsanwältin Verteidigerinnen Rechtsanwalt Vertreter Nebenkläger Rechtsanwalt Vertreter Nebenklägers Nebenklägerin persönlich Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Staatsanwaltschaft Nebenkläger wird Urteil Landgerichts 21 . April Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel Schwurgerichtskammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf Mordes zweifachen Mordversuchs freigesprochen . Anklage lag Last 7 . Oktober Sparkassenfiliale S. ausgeraubt Sparkassenkundin erschossen Ehemann Sparkassenangestellten lebensgefährlich verletzt haben . Täterschaft konnte Landgericht überzeugen . Revisionen rügen Staatsanwaltschaft Nebenkläger Verletzung materiellen formellen Rechts . Rechtsmittel Generalbundesanwalt vertreten werden haben Sachrüge Erfolg Freispruch zugrunde liegende Beweiswürdigung Rechtsmängel aufweist . Verfahrensrügen kommt mehr . 1 . Landgericht hat festgestellt : 7 . Oktober versah Sparkassenfiliale S. Bankkaufmann Dienst . Uhr Uhr dauernden Mittagspause nahm Verabredung Kollegen anderer Filialen . Uhr spätestens Uhr kehrte Filiale S. . näher geklärten Umständen wurde dort Uhr unmaskierten Pistole bewaffneten Mann gezwungen Kassenraum Banktresor öffnen Geldscheine Münzgeld Werte € herauszugeben . Anschließend musste benachbarten Beratungsraum hinknien erhielt Täter stumpfkantigen Gegenstand bis zu wuchtige Schläge Kopf lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma handtellergroßen Trümmerfraktur Schädeldachs Trümmerfrakturen Bereich Augenhöhlen Kontasionen Hirngewebes führten . Uhr betraten Eheleute Sparkassenfiliale Bankgeschäft erledigen . Kundenschalterraum hörten Stöhngeräusche sehen . Worten " Schnell hier stimmt " zog Ehefrau Windfang wollte Bank verlassen . Noch Eingangstür erreicht hatten kam Mann Beratungsraum drängte vorgehaltener Pistole Kundenschalterraum . drückte Zeugen bäuchlings Sitzfläche Stuhles setzte Pistole Nacken Zeugen drückte . Projektil drang linken Nackenbereich trat linken Unterkiefers wieder . Nunmehr richtete Täter Waffe gab vorn Schüsse Kopf Folge Sekunden verstarb . Täter tete Beute . Verletzungen T. waren lebensgefährlich . überlebten Notoperationen 16 . Oktober künstliches Koma versetzt wurde . 2 . Angeklagten fiel Tatverdacht insbesondere gender Erkenntnisse : Tat überlebenden Geschädigten haben Angeklagten Täter bezeichnet . Angeklagte fuhr Tatzeitraum Kraftfahrzeug Nähe Tatorts . Angeklagte befand finanziellen Schwierigkeiten . Nachmittag Tattages zahlte Volksbankfiliale S. € Scheine Wert je € Tatbeute enthielt Scheine Wert . folgenden Tag zahlte Lebensgefährtin dort weitere € . Durchsuchungen Anwesens wurden ca. € sichergestellt . Kniekehlenbereich Fahrersitzes Angeklagten benutzten Fahrzeugs wurde Blutantragung gesichert molekulargenetische Untersuchung DNA-Teilmuster ergab Häufigkeitswert Merkmalen Geschädigten alten Steinbruch S. übereinstimmt . wurde weiteren Verlauf Tattages Feuer entzündet starke schwarze Rauchsäule entfaltete . Brandschutt Feuerstelle wurden Adressaufkleber zuzuordnende Rundhölzer etwa Monate Brand Kautschukmischung Produkt französischen Stiefelherstellers sichergestellt . Angeklagte hatte zweimal Gummistiefel Marke gekauft trug Tattag Stiefel . Tatort gesicherte Schuhabdruckfragmente wurden Gummistiefel Marke verursacht . 3 . Landgericht hat gleichwohl Täterschaft klagten überzeugen vermocht . Zeugen bestünden erheblichen zungen Gehirnbereich Bedenken Aussagetüchtigkeit . Zeuge habe unmittelbar Tat verschiedenen Zeugen lediglich geäußert Täter habe Angeklagten ähnlich gesehen . finanzielle Situation Angeklagten sei ganz aussichtslos gewesen . Blutspur Fahrzeug Angeklagten liege Analyseergebnis Bereich unteren Nachweisgrenze ; insbesondere sei nachvollziehbar äußerst blutigen Geschehens Sparkasse nichtgereinigten Fahrzeug Angeklagten weiteren Blutspuren gefunden wurden . bestünden zeitlichen Gründen erhebliche Zweifel Angeklagten überhaupt möglich war Feuer Steinbruch entzünden . lasse feststellen Brandschutt gefundenen Gegenstände auch tatsächlich Brand Tattages stammen . Übrigen bestünden ernsthafte Zweifel Angeklagten zeitlicher Hinsicht möglich war Tat begehen . Kammer hält Angabe Zeugen glaubhaft habe Angeklagten genau Uhr Fahrzeug ca. Meter Sparkasse entfernt straße einbiegen ortsauswärts fahren sehen . Eheleute Sparkasse Uhr betreten hätten hätte Uhr auch Tat Nachteil Zeugen Minuten begangen werden konnte Täter bereits Sparkasse befinden müssen . Schließlich gebe Hinweise andere Täter . Zeugin be Uhr Sparkasse bereits verlassen Angeklagte noch zuhause befunden hätte männliche Stimme Bankinneren gehört . Tatzeitraum habe Sparkasse dunkelfarbenes Fahrzeug gestanden Hauptverhandlung gehörten Zeugen zugeordnet werden konnte . II . Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung stand . 1 . Spricht Gericht Angeklagten Zweifel Täterschaft überwinden vermag so ist Revisionsgericht Regel hinzunehmen . kommt Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt Zweifel überwunden hätte . ändert einmal dann Tatrichter getroffene Feststellung " lebensfremd " erscheinen mag . gibt Strafprozess Beweis ersten Anscheins Gewissheit Richters Wahrscheinlichkeit Geschehensablaufs beruht . ist Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft schon rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht Umfangs Bedeutung Zweifelssatzes lückenhaft ist namentlich wesentliche Feststellungen erörtert sprüchlich unklar ist Gesetze Logik gesicherte Verfahrenssätze verstößt Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind . . vgl. etwa ; NStZ-RR ; § Überzeugungsbildung . . . 2 . Landgericht hat umfänglich detailliert Vielzahl Angeklagten belastender Indizien entlastenden Umstände aufgelistet gewürdigt . Abwägungen werden gleichwohl vorstehenden Grundsätzen mehrfacher Hinsicht gerecht . Strafkammer hat Gesamtwürdigung wichtige belastende Indizien hinreichend einbezogen gesehen zwingenden " beigemessen hat Buchst . . sieht erhebliche konkrete Verdachtsmomente tragfähiger Hypothesen bloß denktheoretischer Möglichkeiten entwertet Buchst . . Einzelne belastende Beweisanzeichen hat überhaupt erörtert Buchst . . Schließlich liegen Erörterungsmängel entlastender Beweismittel Buchst . . Strafkammer hatte prüfen Tat überlebenden Opfer Angeklagten kräftig Täter identifiziert haben . kam sachverständig beraten jeweils Ergebnis verbleibender Zweifel feststellen könne Zeugen hätten Angeklagten sicher " Täter erkannt . hat wesentliche Beweisanzeichen Täteridentifikation einzeln Zugrundelegung Zweifelssatzes letztlich überzeugend erachtet . Zweifelssatz Beweisregel ist darf jedoch einzelne Indiztatsachen angewendet werden kann erst Gesamtbetrachtung Tragen kommen vgl. NStZ m.w . . ist besorgen Kammer hinreichend -9- dacht hat wichtigen Indizien auch einzeln betrachtet Nachweis Täterschaft ausreichend erachten vermochte verbleibenden erheblichen Beweiswert Gesamtheit belastenden Indizien Gericht entsprechende Überzeugung vermitteln könnten . . vgl. § Beweiswürdigung m.w . . Gerade Häufung gegenseitigen Durchdringung Angeklagten belastenden Umstände erscheint möglich Kammer sachgerechten Gesamtschau Überzeugung Täterschaft gewonnen hätte . formelhafte Hinweis " Auseinandersetzung Tathergang wesentlichen Umständen Indizien " verblieben vernünftige Zweifel Täterschaft Angeklagten vermag gebotene Gesamtwürdigung Gewichtung einzelnen Beweise ersetzen vgl. NStZ . Landgericht lässt molekulargenetisch untersuchten Fahrzeug Angeklagten insbesondere " allenfalls Indizwirkung " zukommen Kleidungsstücken Angeklagten noch Fahrzeug weitere entsprechende Blutspuren festgestellt wurden . Kammer stellt Erwägung Vorbehalt betroffenen Kleidungsstücke Angeklagten gewaschen beseitigt worden sein könnten . Ankündigung S. ist Vorbehalt aber mehr eingegangen . Senat kann Lücke Urteilsfeststellungen prüfen Strafkammer selbst wesentlich angesehene Möglichkeit rechtsfehlerfreier Begründung ausgeschlossen wurde . Übrigen ändert Tatsache weiteren Blutspuren festgestellt wurden grundsätzlich Beweiswert tatsächlich gefundenen Spur molekulargenetisch festgestellten Aussagewert . Weiterhin hat Landgericht Beweiswert Tat Steinbruch abgebrannten Feuers Frage gestellt zeitlichen Gründen erhebliche Zweifel bestünden Angeklagten möglich gewesen sein könnte Feuer entzünden . Kammer hat jedoch eher nachrangigen Frage Blick verstellt Brandschutt tatsächlich Reste Gegenständen Angeklagten auch Reste Jagdgummistiefels Marke gefunden wurden . Nimmt Angeklagte zweimal Paar wenig verbreiteten Stiefel erworben hatte Tattage Stiefel trug Tatort gefundenen Abdruckfragmente Stiefel Marke stammen wird auch hier deutlich gerade Kombination einzelnen Fakten besonderer liegt . hat Kammer hinreichend Rechnung getragen isoliert Einzelindizien abgestellt hat . Kammer Übrigen Umstandes Stiefelreste erst Monate Tat Brandstelle gefunden wurden Gefahr Manipulation Dritte Rechnung stellt wird erkennbar nur theoretische Erwägung handeln könnte realen Anknüpfungspunkt hat . Kammer stellt selbst S. Stiefel verbrannt worden war Öffentlichkeit Bedeutung Stiefeln Marke vorliegende Verfahren erfahren hatte . Beweiswürdigung weist Lücken . Allerdings können müssen Gründe auch freisprechenden Urteils irgendwie beweiserheblichen Umstand ausdrücklich würdigen . Maß gebotenen Darlegung hängt jeweiligen Beweislage insoweit Umständen Einzelfalles . kann so beschaffen sein Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände rigt . Fall handelt hier aber . Tatgericht hat vielmehr Freispruch erkannt Fülle erheblicher vorlag . Sachlage muss Beweiswürdigung Darlegung wesentlichen Angeklagten sprechenden Umstände Erwägungen einbeziehen Gesamtwürdigung betrachten vgl. NStZ-RR m.w . . wird angefochtene Urteil umfangreichen Beweiserwägungen gerecht : Würdigung erstreckt Umstand Angeklagte Nachdruck ausgesprochenen Mahnungen Filialleiters selbst ausging spätestens Endtermin " angesehenen 7 . Oktober Tattag größere Summe einzahlen müssen . ist erkennbar Beweiswürdigung einbezogen Tatbeute Scheine Wert je € enthielt Angeklagte Scheine Wert eingezahlt hat . Angeklagte will eingezahlte Geld nebenher durchgeführten Schwarzgeldgeschäften Verkauf Wild Ausschlachtungsarbeiten staatlichen Liegenschaft verdient haben . erscheint weiteres plausibel Geschäften weit überwiegend allein 500-Euro-Scheine erlangt hat . erörtert ist auch gerade Hintergrund Strafkammer erörterten These Fremder hätte Bank überfallen können maskierten Täter ging Bank anwesenden Personen töten Zweck sogar Eheleute bereich Kundenraum drängte dort geradezu hinrichtungsartig töten . legt erörterungsbedürftigen Schluss sehr nahe Opfer Täter gekannt haben Identifizierung ausgehen musste Leben blieben . Zuverlässigkeit Aussage Alibizeugen zentralen Entlastungsbeweismittel hat Landgericht Senat nachprüfbaren Weise vorschnell überzeugt . hat auch Zeitangabe Abwägung übrigen Beweisanzeichen rechtsfehlerhaft bereits feststehend behandelt . Landgericht hält Angabe Zeugen glaubhaft habe Angeklagten Fahrzeug exakt Uhr gesehen gasse kommend rechts abgebogen sei . Zeitangabe habe Zeuge so präzise machen können Hofeingangsbereich katholische Kirchturmuhr gesehen habe immer kontrolliere . Wäre Zeitangabe Zeugen Minute genau zuverlässig dann wäre Landgericht ausgehend Prämisse Recht folgert Angeklagten Tat zeitlich möglich gewesen Eintreffen Eheleute Uhr Bank betreten wäre auch ausgeschlossen Angeklagte liegenden Zeitpunkt Bankangestellte Bank betrat schon Bank gewesen sein konnte . Blick Kirchturmuhr hat Zeuge Hauptverhandlung berichtet jedoch ergibt Urteil polizeilichen Vernehmungen geäußert hatte . Landgericht bewertet Aussageentstehung jedenfalls " gravierenden Widersprüche Angaben Hauptverhandlung polizeilichen Vernehmungen " vorhanden seien . Bewertung zutrifft kann Senat rungen vgl. S. . überprüfen : ersten Befragung 8 . Oktober Tag Tat hatte Zeuge offenbar nur bekundet sei " kurz losgefahren ; Angeklagten zuvor gesehen habe scheint erwähnt haben " Ansonsten sei Bereich Sparkasse aufgefallen . " . zweiten Vernehmung Vormittag 9 . Oktober berichtete Angeklagten " Minuten Uhr " gesehen haben . dritten Vernehmung Nachmittag Tages präzisierte Zeitpunkt Uhr . Unklar bleibt Zeuge polizeilichen Vernehmungen Erinnerung Blick Kirchturmuhr begründet Zeitpunkt Angeklagten sah gar anderweitig rekonstruiert hat etwa allein mitgeteilten Blick Küchenuhr Uhr . zentralen Bedeutung Aussage Entlastungszeugen hätte Aussageentstehung offenbar zunächst vagen ner schließlich ganz präzisen Zeitangabe näherer Wiedergabe Erörterung bedurft . erscheint nämlich eher fern liegend zeitnah Tat vernommene Zeuge derart markante Besonderheit Kontrollblick Kirchturmuhr zunächst erwähnt schon ersten Befragung minutengenaue Zeitangaben angekommen war . kommt ernsthaft Betracht Zeuge festgelegt hat Angeklagte Täter sein könne S. konkret Uhrzeit erinnert Zeitpunkt lediglich rekonstruiert hat . Erörterungsmangels besorgt Senat Landgericht möglicherweise nur scheinbar präzise Zeitangabe Zeugen allein eigener Aussage also vorschnell rechtsfehlerhaft feststehenden zeitlichen Fixpunkt Beweisgebäude angesehen hat . Frage Zeitangabe Zeugen Überzeugung Landgerichts zuverlässig war durfte vielmehr erst Rahmen abschließenden Gesamtschau übrigen Beweisanzeichen beantwortet werden . Wäre geschehen dann ist auszuschließen Alibibekundung Zeugen hinreichend zuverlässig eingestuft worden wäre . sem Fall wäre Angeklagten zeitlich doch möglich gewesen Tat begehen . . sachlich-rechtlichen Mängel bereits Aufhebung führen kommt übrigen Beanstandungen Staatsanwaltschaft Nebenkläger . IV . Aufhebung Urteils entfällt Freispruch anknüpfende Ausspruch Entschädigung Angeklagten erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen sodass hiergegen erhobene sofortige Beschwerde Staatsanwaltschaft gegenstandslos ist . Sache muss somit neu verhandelt entschieden werden . nat verweist § Abs. Satz 2 . Alt . anderes Landgericht . Wahl Boetticher