BESCHLUSS 25 . Januar Strafsache schwerer räuberischer Erpressung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . Januar beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 11 . September wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Ergänzend bemerkt Senat Sache erhobenen § Nr. Beschwerdeführer schon vorträgt habe Besetzungseinwand geltend gemacht § . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Schluckebier Wahl