BESCHLUSS StR 5 . Dezember Strafsache schweren Raubes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . Dezember beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 12 Juli Schuldspruch abgeändert Angeklagte Raubes Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig ist Strafausspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten gemeinschaftlichen schweren Raubes Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Revision Angeklagten hat bereits Sachrüge Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg so Verfahrensrüge vorliegend mehr ankommt . Übrigen ist Rechtsmittel unbegründet § Abs. . Landgericht hat festgestellt Mitangeklagten gefasste gemeinsame Tatplan lediglich umfasste Geschädigten schlagen sollte dann Geld wegzunehmen . konkret zuschlagen insbesondere hierbei stand verwenden sollte wurde abgesprochen . Strafkammer hat Verwendung gefährlichen Mittäter dennoch standes § Abs. Nr. StGB Angeklagten § Abs. StGB Wege sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet Umstand Auto wartenden Angeklagten Rückkehr Fahrzeug mitteilte Angeklagte Kenntnis dann bereit fand Pkw verbringen Flucht ermöglichen . II . Annahme sukzessiver Mittäterschaft Verwendung gefährlichen Gegenstands Schlagwerkzeug hält rechtlicher Nachprüfung stand . Sukzessive Mittäterschaft ist zwar auch noch Vollendung Tat möglich mehr aber Beendigung Tat 10 . Juni . vorliegenden Sachlage war Raub Verlassen Bürocontainers Geschädigten niedergeschlagen dann Geldbörse Jacke genommen hatte spätestens aber Verlassen Verkaufsgeländes Einsteigen wartenden Pkw beendet . Verlassen Containers hatte schon fehlender möglicher Verfolger Gewahrsam Beute gefestigt gesichert bereits ausreichend sichere Verfügungsgewalt Beute erlangt vgl. BGHSt 196 ; StGB Abs. Handlung . Somit verbleibt allein Zurechnung Handlungen entsprechend zuvor vereinbarten Tatplan . weitergehende Feststellungen erwarten sind ändert Senat Schuldspruch Raub Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung . . Änderung Schuldspruchs hat Fortfall Strafausspruchs Folge . Jäger Radtke