NAMEN StR 21 . Februar Strafsache Mordes 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Verhandlung 19 . Februar Sitzung 21 . Februar teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Wahl Schluckebier Dr. Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 30 . Mai wird worfen . Angeklagte trägt Kosten Rechtsmittels . Gründe : Landgericht hat nunmehr Jahre alten Angeklagten Mordes versuchten Mordes Taten verübte etwa 30jähriger Aufseher Gestapo-Gefängnisses Freispruch übrigen lebenslanger Freiheitsstrafe Gesamtstrafe verurteilt . Revision Angeklagten hat Erfolg . Angeklagte war Aufseher Nähe befindlichen Gestapo-Gefängnis Kleine Festung damaliges Protektorat Mähren . Zeitraum waren dort Häftlinge Menschen jüdischer Abstammung Angehörige Widerstandsgruppen Kriegsgefangene unmenschlichen Bedingungen untergebracht nachweislich wahrscheinlich aber sentlich mehr Leben kamen . Insbesondere Kriegsende entwickelte Gestapo-Gefängnis Vernichtungslager . 1 . Lagerkommandanten mißhandelte Teil Aufseher Rassenhaß Häftlinge ; Tötung Häftlinge gehörte Alltag Kleinen Festung ; erwähnt seien nur Landgericht festgestellte Vorfälle : Jahre wurde jüdischen Zelle provisorischer Galgen aufgebaut . Häftlinge mußten Galgen Schlinge Hals Bank stellen Häftling . Sohn wurde sodann befohlen Bank wegzustoßen so Vater erhängen . Sohn weigerte mußte selbst Schlinge Hals Bank stellen . Aufseher zwangen Vater Bank wegzustoßen so Sohn erhängt wurde . März wurden Häftlinge Flucht gescheitert war Tage grausam gefoltert . Aufseher banden leiterähnliche Gestelle zerschlugen Stöcken Gliedmaßen . Gnadentod flehenden Häftlinge blieben Tage Gestellen hängen . Aufseher befahlen sodann anderen Häftlingen Mißhandelten steinigen . Qualen verlängern sollten Steinen zunächst nur Beine zertrümmert werden . Schließlich erbarmte Häftling zertrümmerte Stein Schädel Opfer . kalten Januartag Jahre befahl Lagerkommandant jüdischen Häftlingen Hof nackt auszuziehen . dritter Häftling mußte nackten Häftlinge Gejohle herbeigerufenen Aufseher auch Angeklagte befand Schlauch so lange Wasser bespritzen Leben flehenden Opfer schließlich zusammenbrachen Unterkühlung starben . Insoweit wurde Angeklagte Befehl Tötung Häftlinge angelastet worden war freigesprochen . Landgericht konnte Täterschaft aktives Tun Unterlassen noch Beihilfe nachweisen . 2 . Angeklagte war Tatzeit Wachhabender Wachstube unterstand hatte Ideologie Rassenhasses verinnerlicht ließ Umgang Häftlingen leiten . galt Aufsehern gefürchtetsten grausamsten gerierte Herrscher Leben Tod nahm nichtige Anlässe Vorwand Tötungen . Vorfälle sind Gegenstand Verurteilung . September waren jüdische Häftlinge Erntearbeiter Feld Blumenkohlernte eingesetzt . Angeklagte Aufsicht führte bemerkte namentlich bekannter Häftling Blumenkohlkopf Hemd versteckte . schlug Stock Kopf Häftlings schoß mindestens zweimal bedingtem Tötungsvorsatz kurzer Entfernung Gefangenen . ließ Häftling Bewußtsein getötet haben liegen entfernte . weitere Schicksal Häftlings half ist bekannt . Tat hat Landgericht versuchten Mord niedrigen bewertet Freiheitsstrafe Jahren verhängt . September meldete jüdische Ingenieur Arbeitseinsatz sog. Urnenkommando mußte Asche Krematorium verbrannten Leichen Häftlingen Eger kippen versehentlich Wachstube . Angeklagte veranlaßte Häftling Wachstube gebracht wurde . ließ Schlagstock bringen schlug mehrmals voller Wucht Kopf Schultern Häftlings reaktionslos kopfüber vorne stürzte . Dann trat bedingtem Tötungsvorsatz Stiefeln Gefangenen mehrmals wuchtig Kopf Hals Brustkorb . befahl anderen Häftlingen Mißhandelten Totenkammer bringen verstarb . Tat hat Landgericht Mord niedrigen bewertet lebenslange Freiheitsstrafe verhängt . II . Revision Angeklagten hat Erfolg ; Erörterung bedarf nur folgendes : 1 . Verhandlungsfähigkeit Angeklagten Tatsacheninstanz hat Sachverständigen beratene Landgericht Wege Freibeweises festgestellt : geistige Zustand Angeklagten ist altersgemäß ; psychische Störung liegt . Allerdings leidet körperlichen Gebrechen . hat Durchblutungsstörungen Prostatakarzinom Behandlung Osteoporose hervorgerufen hat muß Schluckstörungen pürierte Kost Flüssignahrung nehmen . Zustand hat Landgericht ärztlicher Empfehlung folgend Rechnung getragen Hauptverhandlung Stunden Tag längeren Pause beschränkt wurde . gleichfalls freibeweisliche Überprüfung Senat ergibt Angeklagte Hauptverhandlung Landgericht verhandlungsfähig war . Landgericht Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft Zweifel hatte hierbei Rechtsfehler erkennbar sind kann auch Revisionsgericht Bedenken fähigkeit ausgehen vgl. § Abs. Verhandlungsfähigkeit ; Urteil 22 . Oktober ; Beschlüsse 9 November 17 . Januar 22 November . Auch anders beurteilende Verhandlungsfähigkeit Angeklagten Revisionsverfahren vgl. BGHSt ist gegeben . Angeklagte hatte Umständen Verhandlungsfähigkeit Landgericht begründeten Fähigkeit Einlegung Rechtsmittels Revision verantwortlich entscheiden . ist zweifelhaft Angeklagte Dauer Revisionsverfahrens wenigstens zeitweilig Grundübereinkunft Verteidiger Fortführung Rücknahme Rechtsmittels Lage war . entnimmt Senat Landgericht getroffenen Feststellungen Stellungnahme ärztlichen Dienstes 2 . Januar Anstaltsarzt Dr. Landgericht Frage Verhandlungsfähigkeit Tatsacheninstanz beraten hat verfaßt wurde . hat Zustand Angeklagten Inhaftierung verschlechtert . 2 . Rüge Landgericht habe Protokoll kommissarischen Vernehmung Zeugen österreichischen Bezirksgericht stadt Vernehmung durfte Verteidiger Dr. Unrecht verwertet ist schon zulässig erhoben . So wird insbesondere mitgeteilt Verteidiger Verwertung rechtzeitig widersprochen hat ; Beschluß 20 November . Rüge ist jedenfalls unbegründet Landgericht ausschließlich Bekundungen Zeugen Hauptverhandlung gestützt hat . Zwar wurde Zeugen auch Protokoll kommissarischen Vernehmung vorgehalten dort Hauptverhandlung bekundete Einzelheiten erwähnt hatte . Aussageerweiterung Hauptverhandlung hat Landgericht aber plausible Erklärung gefunden allein Aussage Hauptverhandlung gestützt . beruht Urteil kommissarischen Vernehmung . 3 . Beweiswürdigung hält sachlich-rechtlicher Prüfung stand . gilt auch Überzeugung Landgerichts Zuverlässigkeit Angaben Belastungszeugen . Taten hat Landgericht jeweils Augenzeugen Tat gehört Zeugen Irrtum auch bewußte Falschaussage rechtsfehlerfrei ausgeschlossen . wurden Angaben weitere Beweismittel zumindest mittelbar bestätigt . erste Tat hat damals etwa 17jährige Zeuge war mals Gast Familie Feld bewirtschaftete bekundet . war Freund anderen Dorfbewohnern besonders brutal bekannten Angeklagten aufmerksam gemacht worden . kleinen Anhöhe stehend hat Entfernung Metern plötzlich Geschrei wahrgenommen Tat Angeklagten gesehen gehört Angeklagte jüdische Schweine Schweine Sauhaufen brüllte . hat Angeklagten Hauptverhandlung wiedererkannt . Vorfall hatte auch Gestapo-Gefängnis herumgesprochen ehemalige Häftling hat bekundet Rede war Angeklagte habe Häftling blöden Blumenkohls erschossen . -9- zweite Tat hat damals etwa 23jährige Häftling nahezu fotografisches Gedächtnis verfügt präzise Angaben hin kleinsten Details machen konnte . Zeugen war befohlen worden Hof Wachstube Strafe stehen ausgestreckten Armen Gesicht Wand Ziegelsteine halten mußte . konnte Entfernung Metern Tat beobachten exakt wiedergeben . Zeuge schilderte Gespräch Hofkommandanten Mitgliedern Urnenkommandos folgenden Tag Name Getöteten ergibt hin her jetzt fünft . Ferner erfuhr Zeuge Kriegsende Mithäftling habe gesehen Leichnam Opfers Angeklagten Leichenverbrennungshalle verbrannt worden sei . 4 . Auch Strafzumessung ist rechtsfehlerfrei . Verhängung lebenslangen Freiheitsstrafe vollendeten Mord war rechtlich geboten . rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung eigenständiger Strafmilderungsgrund exakt bestimmenden Herabsetzung Strafe führen muß liegt . Auch lange Verfahrensdauer außergewöhnlich lange Abstand Tat Urteil Jahren sonstige Milderungsgründe können außergewöhnlichen Strafrahmenverschiebung § Abs. Nr. StGB führen . Zeitaspekt betrifft ist differenzieren Verfahrensverlängerungen rechtsstaatswidrige Verzögerungen Justizorgane verursacht worden sind Gesamtdauer Verfahrens zeitlichen Abstand Tat Urteil StGB Abs. Verfahrensverzögerung ; BVerfG Kammer Beschluß 5 . Juni ; . Artikel Abs. GG Verbindung Rechtsstaatsprinzip Grundgesetzes garantiert Beschuldigten Strafverfahren Recht faires rechtsstaatliches Verfahren . Prozeßgrundrecht fordert angemessene Beschleunigung Verfahrens BVerfG Kammer ; NStZ . Auch Artikel Abs. Satz garantiert Recht Angeklagten gerichtliche Entscheidung angemessener Frist . angemessene Frist beginnt Beschuldigte Ermittlungen Kenntnis gesetzt wird endet rechtskräftigen Abschluß Verfahrens . Angemessenheit ist gesamte Dauer Beginn Ende Frist abzustellen sind Schwere Art Tatvorwurfs Umfang Schwierigkeit Verfahrens Art Weise Ermittlungen eigenen Verhalten Beschuldigten Ausmaß Andauern Verfahrens verbundenen Belastungen Beschuldigten berücksichtigen Art . Abs. Satz Verfahrensverzögerung Bezugnahme BVerfG ; vgl. auch ; . Schon Hinblick Art . Abs. Satz normierte Beschleunigungsgebot Auslegung Europäischen Gerichtshof Menschenrechte auch Blick Bedeutung Rechtsstaatsgebot Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden ; entspricht auch ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs vgl. nur StGB Abs. Verfahrensverzögerung 7 ; . Folgen bestehen Verletzung Beschleunigungsgebots ausdrücklich festzustellen Maß eigenständigen Strafmilderungsgrundes rechnerisch exakt bestimmen ist BVerfG Kammer ; NStZ . Unabhängig Strafmilderungsgrund Konventionsverstoßes rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung kommt auch überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eigenständige strafmildernde Bedeutung insbesondere Verfahren selbst verbundenen Belastungen Angeklagten berücksichtigen sind . Strafmilderungsgrund kann auch dann gegeben sein außergewöhnlich lange Verfahrensdauer sachliche Gründe hatte Strafverfolgungsorganen vertreten ist StGB Abs. Verfahrensverzögerung . Schließlich ist auch lange Zeitspanne Begehung Tat Aburteilung rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung langen Verfahrensdauer wesentlicher Strafmilderungsgrund Dauer Strafverfahrens ankommt ; ; ; StGB Abs. Verfahrensverzögerung 13 Beschlüsse 3 . März ; 15 . September ; 6 November . Strafe ist selbst dann mildern Tat tatsächlichen Gründen lange Jahre unbekannt geblieben ist NStZ . gilt hier : rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung liegt . Staatsanwaltschaft Zentralstelle Bearbeitung nationalsozialistischen Massenverbrechen ermittelte schon Angeklagten verübten brechen . Zwar waren hier abgeurteilten Taten noch bekannt standen jedoch Zusammenhang Aufsehertätigkeit Angeklagten gehörten somit selben Ermittlungskomplex . Schon Umstand April Ermittlungen fünfmal eingestellt ersichtlich jeweils neu bekannt gewordener Tatsachen wieder aufgenommen worden sind verdeutlicht Ermittlungsbehörden bemüht waren Sachverhalt gebotenen Nachdruck aufzuklären . Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hier abgeurteilten Taten wurden erstmals Aussage Zeugen Staatsanwaltschaft 8 . Oktober bekannt . Monate später 4 . Januar leitete Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren . ganz weiteres Jahr 12 . Dezember erhob Anklage schon 30 . Januar eröffnete Landgericht Hauptverfahren . Hauptverhandlung begann Monate später 23 . April 30 . Mai erging Urteil . Sachverhalt scheidet rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nur ; Verfahren wurde Gegenteil Bekanntwerden Taten vielmehr zügig betrieben . Allerdings liegt beginnend überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer Gesamtkomplexes auch sachliche Gründe hatte . Verfahrenskomplex verbundenen Belastungen insbesondere mehrfachen Einstellungen Wiederaufnahmen Ermittlungen kommen Strafverfahren ausländische Behörden . Angeklagte wurde außerordentlichen Volksgericht Abwesenheit Tode verurteilt ; Urteil wurde erst Kreisgericht Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben . Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft wurde bekannten Aufenthalts eingestellt . Umstände hätten zeitigen Freiheitsstrafe mildernd auswirken müssen . zeitigen Freiheitsstrafe wäre lange Zeitspanne Tat Aburteilung fast Jahren gleichfalls bestimmender Strafmilderungsgrund gewesen . lange Verfahrensdauer lange Zeitspanne Tat Aburteilung Milderungsgründe Lebensumstände Angeklagten Gesundheitszustand Alter bisherige Straffreiheit können Taten vorliegenden Art jedoch führen außergewöhnliche Umstände anzunehmen Ausmaß Täterschuld so erheblich mindern lebenslanger Freiheitsstrafe Strafrahmen § Abs. Nr. StGB treten müßte . hat 21 . Juni BVerfGE entschieden absolut angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich ist Richter Gesetzes Möglichkeit offenbleibt Subsumtion konkreter Fälle abstrakte Norm Strafe kommen verfassungsrechtlichen Grundsatz Verhältnismäßigkeit vereinbar ist . konkreten Fall Polizeibeamter Rauschgift handelte hatte erpressenden Abnehmer heimtückisch andere Straftat verdecken erschossen bewertete Bundesverfassungsgericht allerdings so außergewöhnlich verwirkte lebenslange Freiheitsstrafe unverhältnismäßig gewesen wäre . Entscheidung betraf insbesondere Mordmerkmale heimtükkisch andere Straftat verdecken . Bundesverfassungsgericht hat Bundesgerichtshof Aufgabe übertragen Lösung finden Vorgaben gerecht wird . Beschluß 19 . Mai hat Große Senat Strafsachen Bundesgerichtshofs BGHSt Hilfe Kriteriums außergewöhnlichen Umstände Grund Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig erscheint Ergänzung Rechtsfolgenseite Mordparagraphen vorgenommen . Heimtückefällen Mordmerkmal war Gegenstand Vorlageverfahrens tritt Rechtsfolgenseite Mordes Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe Strafrahmen § Abs. Nr. StGB außergewöhnliche Umstände vorliegen Ausmaß Täterschuld erheblich mindern . konkret entschiedenen Fall hatte Angeklagte Ehefrau Onkel vergewaltigt worden war Onkel auch noch Tat berühmt hatte heimtückisch erschossen . Frage Fällen außergewöhnlichen Umstände anzunehmen sind hat Große Senat Strafsachen Bundesgerichtshofs ausgeführt : abschließende Definition Aufzählung Fällen heimtückischer Tötung Verdrängung absoluten Strafdrohung § Abs. StGB führenden außergewöhnlichen Umstände ist möglich . notstandsnahe ausweglos erscheinende Situation motivierte großer Verzweiflung begangene tiefem Mitleid gerechtem Grund schweren Provokation verübte Taten können Umstände aufweisen ebenso Taten Opfer verursachten ständig neu angefachten zermürbenden Konflikt schweren Kränkungen Täters Opfer Gemüt immer wieder heftig bewegen Grund haben . Fallgestaltungen hat Bundesgerichtshof dann Folgezeit Strafrahmenverschiebung gebilligt rechtlich geboten angenommen NStZ 490 : Heimtückemord Ehefrau Ehemann schwer mißhandelt worden war ausweglos erscheinenden Situation befand ; NStZ : Heimtückemord gewalttätigen körperlich überlegenen Erpresser . Hingegen hat Bundesgerichtshof Habgiermord BGHSt : Arzt hatte vermögende Rentnerin getötet Strafrahmenverschiebung abgelehnt : Fällen Mordes Tötung Habgier kann lebenslange Freiheitsstrafe außergewöhnlicher Umstände Sinne BGHSt zeitige Freiheitsstrafe § Abs. Nr. StGB ersetzt werden . Bundesverfassungsgericht hat lediglich Mordmerkmalen Heimtücke Verdeckung Straftat Kollision Verhältnismäßigkeitsgrundsatz möglich gehalten . Fall Grenzsoldat Bürger Bundesrepublik Westen Grenze überschritten hatte erschoß hat Bundesgerichtshof NStZ-RR Mordmerkmal Heimtücke verneint Grundlage Feststellungen angefochtenen Urteils selbst Totschlag erkannt . Jahre zurückliegende Tat außergewöhnliche Umstände geprägt war Strafrahmenverschiebung geboten hätten bedurfte so Bundesgerichtshof Entscheidung . Heimtücke-Mord Bülow-Platz Jahre BGHSt : Freiheitsstrafe Jahren hat Bundesgerichtshof Strafmaßrevision Staatsanwaltschaft verworfen . hat offen gelassen seitherigen Rechtsprechung Strafrahmenverschiebung ausschließlich tatbezogene Umstände abgestellt hat auch Ausnahmefälle festzuhalten sei entschiedenen Fall Tat Urteil Jahre liegen . Da zweifelhaft war Angeklagte erneute Verhandlung Landgericht verhandlungsfähig sein würde hätte Zurückverweisung Sache hoher Wahrscheinlichkeit Einstellung Verfahrens geführt . Sachlage habe Rechtskraft Vorrang . Hier kann offen bleiben täterbezogenen Mordmerkmal niedrigen Beweggründe überhaupt Strafrahmenverschiebung Betracht kommen kann . Zeitaspekt langen Verfahrensdauer lange zurückliegenden Tatzeit ist Fällen vorliegenden Art außergewöhnlicher Umstand Grund Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig wäre . Derartige Taten sind schwierige Ermittlungen gekennzeichnet langen Verfahrensdauer führen können . Gerade können Taten oft erst Jahren aufgeklärt werden . Auch Gründen hat Gesetzgeber zunächst Verjährungsfristen Verfolgung Taten mehrfach verlängert Berechnungsgesetz 14 . April . S. ; 9 . 4 . August . S. schließlich Verjährung Taten vorliegenden Art gänzlich beseitigt 16 . 16 Juli . S. . ist entnehmen Gesetzgeber Kenntnis Umstände auch typischen Lebensumstände voraussehbar hochbetagten Angeklagten nur unverjährbare Verfolgbarkeit auch Milderung absolut angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe Mord gewollt hat . gesetzgeberische Wille zeigt besonders deutlich 16 . Jahre Entscheidung Bundesverfassungsgerichts 21 . Juni BVerfGE beschlossen wurde Gesetzgeber Anlaß sah bsolute Strafdrohung Mord ändern . verbietet Vergleichbarkeit vorliegenden Falles Fallgestaltungen Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts Bundesgerichtshofs lebenslange Freiheitsstrafe erheblich geminderter Schuld Verfassungs unverhältnismäßig wäre . Schluckebier Wahl