BESCHLUSS 10 . Oktober Strafsache versuchten Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . Oktober beschlossen : Anträge Verurteilten 5 Juli werden zurückgewiesen . Gründe : Antragsteller wurde Urteil Landgerichts 18 . März versuchten Mordes Tateinheit versuchtem schweren Raub Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . hiergegen Verteidiger rechtzeitig eingelegte begründete Revision hat Senat Beschluß 5 . August gemäß § Abs. verworfen . Angeklagte Antrag 5 Juli nunmehr Wiedereinsetzung vorigen Stand beantragt hat ist Antrag unzulässig . Antragsteller hat Rechtsmittels Verurteilung Jahre Frist versäumt . Wiedereinsetzung kann lediglich nachträglichen Geltendmachung bisher vorgetragener Umstände gewährt werden vgl. § Verfahrensrüge . Auch Gegenvorstellung Zwecke Nachholung rechtlichen Gehörs § hat Antrag Erfolg . Insoweit kann Senat Revisionsentscheidung nur aufheben ändern Verletzung Grundsatzes rechtlichen Gehörs ergangen ist vgl. . ist jedoch Fall wird auch behauptet . Sache wendet Antragsteller türkischer Staatsangehöriger wesentlichen Antrag Absehen weiteren Vollstreckung § abgelehnt worden ist . Insoweit hat bereits durchgeführtem Beschwerdeverfahren zulässiger Weise gemäß § Antrag gerichtliche Entscheidung Oberlandesgericht gestellt abgelehnt worden ist . kann auch noch Bundesgerichtshof überprüft werden § Abs. Entscheidung Oberlandesgerichts endgültig ist . Boetticher Schluckebier Hebenstreit