BESCHLUSS 4 November Strafsache alias : schweren Raubes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 4 November gemäß Abs. § Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil gerichts 17 November Antragsschrift Generalbundesanwalts 6 . August dargestellten Gründen dahingehend abgeändert Feststellung Ölbildes Nr. Tenors entfällt ; Umfang Erlangten Nr. IX Tenors Angeklagten Angeklagten € Satz € bezeichnet wird . 2 . weitergehende Revision Angeklagten wird Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung insoweit Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . 3 . Beschwerdeführer trägt Kosten Rechtsmittels . Wahl Rothfuß Hebenstreit