BESCHLUSS 11 . August Strafsache 1 . 2 . versuchten Totschlags u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . August beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 10 . März werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger S. Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen Angeklagte insoweit Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen . Rothfuß Hebenstreit