NAMEN 23 November Strafsache Mordes 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 23 November teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Dr. Wahl Dr. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Staatsanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil 20 . Februar Strafausspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben . 2 . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Schwurgericht zuständige Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagte Heimtückemordes Bezugnahme Großen Senat Strafsachen BGHSt entwickelten Grundsätze außergewöhnlichen Strafmilderung zeitigen Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . Strafausspruch beschränkten Revision rügt Staatsanwaltschaft Verletzung materiellen Rechts beanstandet Landgericht lebenslange Freiheitsstrafe verhängt hat . Rechtmittel hat Erfolg . 1 . Feststellungen erschoß Angeklagte frühen Morgenstunden 16 . August geschlossenen Augen Couch liegenden Ehemann Wohnzimmer gemeinsam bewohnten Hauses Revolver . Ehemann war zuvor alkoholisiert Hause gekommen hatte Angeklagte üblich beschimpft . hatte auch aufgefordert zuwider gewesenen Oralverkehr vollziehen . hatte Angeklagte jedoch sofort verweigert Ehemann nachhaltig bestanden hätte . hatte dann vielmehr Wohnzimmer befindliche Couch gelegt dort üblich gemeinsam Angeklagten nächtigen . Angeklagte Ehemann Freizeit Jagd nachging holte wenig später Waffenschrank Revolver schoß großkalibrigen Waffe schlafenden Mann Kopf . Tötung Ehemannes unglückliche Folge vorangegangenen Streits verbunden Attakke Jagdmesser sexuellen Nötigung darzustellen schnitt Schere Haarbüschel Kopf brachte Jagdmesser Verletzungen Gesicht Körper . Darstellung versuchten sexuellen Nötigung glaubhaft machen entblößte Geschlechtsteil Ehemannes Schutzhandschuhe benutzte Spuren hinterlassen . entging Ehemann zunächst noch lebte . Schließlich legte Revolver Couch Nähe Oberschenkels Ehemanns rief Sohn Behauptung sei Waffe bedroht worden sei Schuß losgegangen . Motiv Handlungsweise Angeklagten war Jahren erfolgten zermürbenden ständigen Beschimpfungen Ehemann auch Verlangen Oralverkehr . Auch erwachsenen Kinder aufgenommen hätten wollte Angeklagte gemeinsam Ehemann erbaute Haus verlassen . 2 . Strafkammer hat Tat Angeklagten rechtlich gemäß § StGB angesehen . Voraussetzungen Vorliegen rechtfertigenden Notwehr rechtfertigenden Notstandes hat Kammer verneint Gesamtsituation akute Lebensgefahr Angeklagte Dritte bestanden habe . Schwurgerichtskammer hat auch Vorliegen Voraussetzungen Annahme entschuldigenden Notstandes verneint . Zunächst sei schon Annahme " gegenwärtigen Gefahr " Sinne § Abs. StGB fernliegend . übrigen sei Gefahr Angeklagte anders Tat abwendbar gewesen . anderweitige Abwendungsmöglichkeit sei hier ersichtlich jederzeit mögliche Auszug Angeklagten Tochter Betracht gekommen . sei möglich gewesen Auszug sofort auch Tattag geschilderten bedrängten Lage befreien . übrigen hätte langem anhaltenden Beleidigungen Demütigungen auch entsprechend lange Überlegungsfrist Verfügung gestanden Erkundigungen Möglichkeiten anderweitigen Abwendbarkeit Gefahr Rat auch weiteren Personen hätte einholen können . 3 . Strafkammer hat jedoch verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe Vorliegens außergewöhnlicher Umstände Angeklagte Tat begangen hat Strafe entsprechend § Abs. Nr. StGB gemilderten Strafrahmen entnommen . hat gründet getötete Ehemann Angeklagten sexuelle Wünsche Partnertausch ähnliches geäußert habe besonders nachhaltig demütigend empfunden habe . Ebenso sei Angeklagte Vergangenheit öfteren sexuell massiver Weise angegangen Oralverkehr aufgefordert worden . Demütigungen hätten gerade letzter Zeit zunehmenden alkoholischen Beeinflussung gehäuft . habe Ehemann auch meist spät abendlichen Rückkehr Sofa schlafenden Angeklagten Decke weggezogen so erwachen mußte . habe Raucher auch nur bedingt Erkrankung Rücksicht genommen . schweren Kränkungen hätten insgesamt unerheblichen psychischen Belastung Krankheitswert geführt . stellten Entlastungsfaktoren Charakter außergewöhnlicher Umstände hätten auch besonders belastenden sexuellen Wünsche Ehemannes Tatzeitpunkt bereits über Jahre zurückgelegen hätten Angeklagte abgehalten hätten Auszug gemeinsamen Wohnung eigenen Entschlusses wieder zurückzukehren . Gewicht Mordmerkmals Heimtücke erfahre auch Verringerung multipler Sklerose erkrankte Angeklagte gerade letzter Zeit Tat zunehmenden Beleidigungen Demütigungen meist alkoholisierten Ehemannes ausgesetzt gewesen sei . So habe Ehemann unmittelbar Tattag Woche Urlaub gemacht sei Rückkehr angetrunken Hause gekommen habe herumgeschrieen Angeklagte beleidigt Decke weggezogen schon früher nur widerwillig praktizierten Oralverkehr verlangt . Verhaltensweise Mannes sofort Urlaub habe " Faß überlaufen " gebracht . II . Wertung Strafkammer seien außergewöhnliche Umstände Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig erscheint hält rechtlicher Prüfung stand . 1 . Großen Senat Bundesgerichtshofs BGHSt entwickelte Rechtsfolgenlösung trägt Umstand Rechnung Mordmerkmal Heimtücke auch Fällen erfüllt sein kann Verhängung lebenslangen Freiheitsstrafe sonstigen Gepräges Tat Grundgesetz abzuleitende Verbot unverhältnismäßigen staatlichen Strafens verletzen würde . abschließende Definition Aufzählung außergewöhnlichen Umstände Fällen heimtückischer Tötung Verdrängung lebenslangen Freiheitsstrafe führen können hat Große Senat Strafsachen unmöglich gehalten beispielhaft Betracht kommende Fallkonstellationen hingewiesen . gehören großer Verzweiflung begangene gerechtem Zorn Grund schweren Provokation verübte Taten ebenso Taten Opfer verursachten ständig neu angefachten zermürbenden Konflikt schweren Kränkungen Täters Opfer Gemüt immer wieder heftig bewegen Grund haben . Allerdings reicht Entlastungsfaktor § StGB Berücksichtigung finden würde Annahme Unverhältnismäßigkeit lebenslangen Freiheitsstrafe . Großen Senat Strafsachen Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe Strafe analoger Anwendung § Abs. Nr. StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen darf voreilig ausgewichen werden -9- NStZ ; ; NStZ . Vielmehr kann Gewicht Mordmerkmals Heimtücke nur Entlastungsfaktoren Charakter außergewöhnlicher Umstände haben so verringert werden Grenzfall eintritt Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe Schwere tatbestandsmäßigen Unrechts erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre vgl. NStZ . Voraussetzungen vorliegen hat Tatrichter umfassenden Würdigung Tat hinführenden Umstände prüfen NStZ ; NStZ 20 ; StGB § Abs. Strafmilderung . 2 . Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat wird angefochtene Urteil Anforderung gerecht . Beschluß Großen Senats Strafsachen hat geändert Regelfall heimtückisch begangene Tötung lebenslange Freiheitsstrafe erkennen ist . Entscheidung wurde allgemein Sonderstrafrahmen minder schwere Fälle eingeführt . Beschluß entwickelten Grundsätze Anwendung gemilderten Strafrahmens betreffen nur Fälle Täterverschulden geringer ist Verhängung lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens mißachten würde . müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind vgl. NStZ . Feststellungen rechtfertigen Annahme außergewöhnlicher Umstände . Strafkammer Urteilsgründen Vorliegen Voraussetzungen § § StGB selbst ausführt kam Gewalttätigkeiten Ehemanns Form Schlägen zwischenzeitlichen Trennung Jahr allenfalls noch einmal . Angeklagten stand Möglichkeit Konfliktlösung verbalen Beschimpfungen sexuellen Übergriffe Ehemannes möglichen Auszug Wohnhaus Aufnahme Tochter Verfügung . Landgericht hat festgestellt Auszug Angeklagten weiteres noch Tattag möglich gewesen wäre Möglichkeit Gespräch Kindern bewußt gewesen ist . zumutbare Ausweichmöglichkeit ergriff Angeklagte gemeinsam erbaute Haus verlassen wollte auch erlaubte Jagdhunde sehr hing weiterhin artgerecht halten können . war ferner Meinung letztlich " Böse " gehen müsse . Sachlage kann außergewöhnlichen Umständen Strafrahmenverschiebung führen können ausgegangen werden . Wahl Boetticher