Nachschlagewerk : ja BGHSt : Veröffentlichung : ja § Abs. findet Berufungsverfahren entsprechende Anwendung . . 19 . Dezember BESCHLUSS 19 . Dezember Strafsache versuchten Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 15 . Mai wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Berufungsinstanz bemerkt worden war Angeklagte Schöffengericht angeklagten Tat auch Mordversuchs hinreichend verdächtig ist hat kleine Strafkammer Verfahren gemäß § Abs. Berufungshauptverhandlung Urteil Aufhebung Entscheidung Schöffengerichts Schwurgerichtskammer verwiesen ; hat vielmehr entsprechender Anwendung § Beginn Berufungshauptverhandlung beschlossen Sache Schwurgericht vorzulegen übernommen hat . Verfahrensweise beanstandet Revision vergebens . Art . Abs. Satz GG ist Art Weise Übertragung Verfahrens sachlich zuständige Schwurgericht berührt . durfte kleine Strafkammer so verfahren . 225a ist Berufungsverfahren entsprechend anwendbar Tolksdorf KK . Aufl . § . 4 ; 4 . Aufl . § . 2 ; SK-Schlüchter § Rdn . 4 ; NStZ ; . Kleinknecht/MeyerGoßner 45 . Aufl . § . 2 ; KMR-Eschelbach § . 7 ; LR-Gollwitzer 25 . Aufl . § . hier bereits Erstgericht Zuständigkeit Unrecht bejaht hat . spricht Prozeßökonomie . Gründe Gewicht streiten sind ersichtlich . Zwar kann grundsätzlich bindende Verweisungsurteil Abs. Revision eingelegt werden BGHSt . Möglichkeit entfällt Beschlußverfahren gemäß § 225a . auch Vorlagebeschluß unterliegt Überprüfung erst höherrangige Gericht vorgelegt wird ungebunden Übergang Sache entscheidet § Abs. Satz . Weiter zwingt rechtskräftige Urteil unzuständigen Gerichts Verfahren § Abs. . Urteil ersten Instanz wird Übernahmebeschluß § Abs. Satz gegenstandslos . förmlichen Ausspruchs Aufhebung bedarf hier ebensowenig etwa Einstellung Verfahrens gemäß § § Berufungsinstanz . Auch Aufhebung erstinstanzlichen Urteils Entscheidung § Abs. kommt nur klarstellende Wirkung . Unterbleibt versehentlich so ist unschädlich BGHSt . Wahl Schluckebier Boetticher Hebenstreit