BESCHLUSS StR 13 . Mai Strafsache Steuerhehlerei u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Mai gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 24 November Generalbundesanwalt Antragsschrift 23 . März zutreffend dargelegten Gründen Schuldspruch abgeändert Angeklagte gewerbsmäßigen Steuerhehlerei bandenmäßigen Schmuggels Fällen schuldig ist . weitergehende Revision wird verworfen . Beschwerdeführer Kosten Rechtsmittels tragen . Wahl Jäger Hebenstreit